9. März 2019

Aargau will Rechtschreibung wieder systematisch lehren


Überraschend hat der Aargauer Regierungsrat entschieden, die Methode und damit auch das dazugehörende Lehrmittel «Schreiben nach Gehör» ab dem Schuljahr 2020/21 im Aargau zu verbieten. Das Konzept darf an der Primarschule nicht mehr angewendet und die entsprechenden Bücher dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Ebenso darf an der Pädagogischen Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW die auf den Reformpädagogen Jürgen Reichen zurückgehende Methode nicht mehr gelehrt werden. 
Aargauer Regierung verbietet umstrittenes Lehrmittel, Aargauer Zeitung, 8.3. von Jörg Meier
 
Mit dem Verbot reagiert der Regierungsrat auf das umstrittene Schreiblernkonzept. Der Kanton Nidwalden hatte bereits im letzten Jahr beschlossen, die Methode nicht mehr zuzulassen. Mit diesem Entscheid folgt die Regierung auch der Motion der beiden SVP-Grossrätinnen Martina Bircher und Marlise Spörri, die verlangten, dass das Konzept «Schreiben nach Gehör» verboten werden soll. 

Grund für den Ausschluss der umstrittenen Lese- und Schreiblernmethode ist der Umstand, dass sie keine oder nur wenig Rücksicht auf die Vermittlung einer systematischen Rechtschreibung legt. Damit bestehe die Gefahr, dass die Schülerinnen und Schüler die Rechtschreibung nur ungenügend erlernen und die Regeln zu wenig kennen. Im neuen Aargauer Lehrplan erhält die Rechtschreibung wieder einen deutlich höheren Stellenwert.

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