21. Februar 2019

Erleichterung über Urteil


Sowohl beim Lehrerinnen- und Lehrerverband als auch beim Verband der Schulleiter herrscht Erleichterung über den Entscheid desBezirksgerichts Bremgarten. Eltern dürfen ihrem Kind nicht erlauben, die Schule nicht zu besuchen, weil ihm der Stoff nicht behagt.
Lehrer-Präsidentin zu Schulschwänzer-Urteil: "Alles andere wäre eine Katastrophe für die Schule, Aargauer Zeitung, 21.2. von Jörg Meier

Eltern dürfen ihrem Kind nicht erlauben, die Schule zeitweise nicht zu besuchen, nur weil dem Kind der Schulstoff nicht behagt. Dieser Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten sorgt bei Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulpflegen für Erleichterung. 

«Alles andere wäre eine Katastrophe für die Schule gewesen», erklärt Elisabeth Abbassi, Präsidentin des Aargauer Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv). Wären die Eltern, die ihrem Sohn erlaubten, nicht an der Projektwoche zum Thema «Herausforderungen» teilzunehmen, freigesprochen worden, dann wäre der Willkür Tür und Tor offen gestanden, sagt Abbassi. «Wenn Eltern künftig selber entscheiden könnten, was ihre Kinder lernen sollen und was nicht, würde dies das Unterrichten noch schwieriger machen.» 

Abbassi nennt ein Beispiel: Eltern könnten aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht mehr in die Biologie schicken, weil da die Evolutionstheorie erklärt wird. Oder Väter schicken ihre Buben nicht in den Hauswirtschaftsunterricht, weil das nichts für Männer sei. So würden unliebsame Themen einfach wegfallen. 

«Ein guter Entscheid» 
«Die Schule hat von der Gesellschaft den Auftrag, die Schüler wertneutral zu unterrichten», sagt Abbassi. «Schülerinnen und Schüler dürfen und sollen auch eine andere Meinung haben dürfen.» Aber eine Diskussion könne ja erst entstehen, wenn man sich überhaupt erst der Diskussion stelle – und sich nicht von vornherein entziehe. 
Im konkreten Fall unterstützt Abbassi auch die Haltung der Schulpflege, die den Schüler nicht von der Projektwoche dispensierte, obschon dieser nicht teilnehmen wollte, da er keinen Kontakt mit jungen Asylbewerbern wünschte. Und genau das war vorgesehen. 
Das Argument, im Lehrplan stehe aber nichts davon, dass man lernen müsse, sich mit Asylbewerbern abzugeben, will Elisabeth Abbassi nicht gelten lassen: «Der Grosse Rat hat beschlossen, dass politische Bildung obligatorisch zum neuen Lehrplan gehört. Und sich mit der Asylthematik auseinanderzusetzen, gehört eindeutig zur politischen Bildung.» Dass das Bezirksgericht Bremgarten den Strafbefehl bestätig hat, findet Abbassi «einen guten Entscheid, der in die richtige Richtung geht». 

Fingerzeig an die Schulpflegen 
 «Ich bin sehr froh über diesen Entscheid», sagt Philipp Grolimund, Co-Präsident Verband Aargauer Schulleiterinnen und Schulleiter (VSLAG). Denn der Fall sei an sich klar gewesen und es sei ja auch unbestritten gewesen, dass die Eltern vorsätzlich gehandelt hätten. 

Das Urteil folge dem geltenden Gesetz und den entsprechenden Verordnungen. Er wäre sehr konsterniert und beunruhigt gewesen, wenn das Gericht anders entschieden hätte. «Dann hätte man wohl das ganze Rechtssystem überdenken müssen.» 

Der Entscheid sei aber auch ein Fingerzeig an die Adresse der Schulpflegen. Sie sollten sich künftig vielleicht noch etwas mehr getrauen, das Schulgesetz konsequent anzuwenden, wenn es um unentschuldigtes Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern geht. Dabei wünscht sich Grolimund, dass besonders im Umgang mit Urlaubsgesuchen die geltenden Regeln angewendet werden. «Mir scheint, beim Gewähren von Urlauben herrscht manchmal ein richtiges Jekami», sagt Grolimund. Während in vielen Gemeinden mit Urlaubsgesuchen restriktiv umgegangen werde und Eltern, die ihre Kinder länger als erlaubt in die Ferien schicken, entsprechend gebüsst werden, gebe es auch Schulpflegen, die da immer wieder auch ein Auge zudrückten. 
Dabei gebe das Schulgesetz genau vor, was Eltern dürfen und die Schulpflege muss: Wenn Eltern ihre Kinder länger als drei Tage von der Schule fernhalten, muss die Schulpflege von Amtes wegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und nötigenfalls Meldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde machen. Die Eltern sind mit einer Busse von mindestens 600 Franken bis höchstens 1000 Franken, im Wiederholungsfall mit einer Busse von mindestens 1000 bis 2000 Franken zu bestrafen. Dass diese gesetzliche Vorgabe auch für Projektwochen gilt, hat das Bezirksgericht Bremgarten gestern mit seinem Urteil bestätigt.


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