Der Unterricht in der
zweiten Landessprache soll bereits in der Primarschule beginnen. Das will der
Bundesrat im Sprachengesetz verankern, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie
nicht umsetzen.
Berset legt drei Varianten vor, alle beinhalten eine zweite Landessprache in der Primarschule, Bild: Keystone
Französisch in der Primarschule: Bundesrat nimmt Kantone in die Pflicht, sda, 6.7.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu
einer Ergänzung des Sprachengesetzes eröffnet. Er stellt drei Varianten zur
Diskussion. Von diesen bevorzugt er Variante 3. Diese legt fest, dass der
Unterricht in der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe beginnen und bis
zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.
Variante 1 folgt dem Vorschlag der
nationalrätlichen Bildungskommission. Sie legt fest, dass der Unterricht in der
zweiten Landessprache spätestens ab dem 5. Primarschuljahr beginnen muss.
Variante 2 verankert die Lösung des
Harmos-Konkordats auf Gesetzesstufe. Sie legt fest, dass die erste Fremdsprache
spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr unterrichtet
werden muss. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere
ist Englisch.
Kantone scheren aus
Darauf hatten sich die Kantone geeinigt. Mehrere
ziehen aber in Betracht, das Frühfranzösisch zu kippen. Im April hatte die
Thurgauer Regierung einen neuen Lehrplan in die Vernehmlassung geschickt, der
vorsieht, dass die Kinder in der Primarschule nicht Französisch lernen.
In den Kantonen Zürich und Luzern sind
entsprechende Initiativen hängig. Zudem hat der Kanton Glarus beschlossen,
Französisch in der Real- und Oberschule nur als Wahlfach anzubieten. Vor allem
in der Westschweiz ist die Empörung über diese Entwicklungen gross.
Machtwort des Bundes
Innenminister Alain Berset hatte wiederholt
angekündigt, dass der Bund ein Machtwort sprechen würde, sollte ein Kanton
definitiv beschliessen, in der Primarschule keine zweite Landessprache zu
unterrichten. Die Kantone wehren sich gegen ein Eingreifen des Bundesrats. Eine
Volksabstimmung darüber könnte zu einer "nationalen Zerreissprobe"
werden, warnten sie in einem Brief an Berset.
Der Bundesrat schreibt in seiner Mitteilung, die
Landessprachen sollten in der obligatorischen Schule in der ganzen Schweiz den
ihnen gebührenden Platz erhalten. Er starte die Vernehmlassung, weil in
einzelnen Kantonen der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der
Primarschule ab dem Schuljahr 2017/2018 in Frage gestellt sei.
Hoffen auf Kantone
Die Vernehmlassung diene dazu, verschiedene
Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Nach Auswertung der
Vernehmlassungsergebnisse werde er mit den Kantonen das weitere Vorgehen
beurteilen. Er würde es nach wie vor begrüssen, wenn die Kantone untereinander
eine gemeinsame Lösung finden würden, betont der Bundesrat.
Wenn die Kantone sich nicht einigen können, habe
der Bund aber die subsidiäre Kompetenz zu handeln. Werde das Sprachenkonzept
nicht umgesetzt, würde das zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache
führen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden.
Berset geht es nicht um die Kinder, ihm geht es nicht um die Pädagogik, ihm geht es nicht um die Kenntnisse im Französisch. Er will sich profilieren mit aggressiver Machtpolitik.
AntwortenLöschenMit dem Bildungsartikel in der Bundesverfassung wurde dem Volks Sand in die Augen gestreut. Es geht gar nicht um Harmonisierung, sondern um Gleichschaltung und um Auflösung der Kantonalen Bildungshoheit. Jetzt zeigt der Schulvogt in Bern sein wahres Gesicht. Das sollte eine Lehre gegen den Lehrplan 21 sein, alle die schönen Beteuerung von "es ändert wenig" bis die "Methodenfreiheit ist gewährleistet" können sich ebenfalls in Luft auflösen, wenn der Schulvogt D-EDK seine Maske fallen lässt.
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