11. Juni 2016

Religionslehrer wird entschädigt

Der Fall machte nationale Schlagzeilen: Der als konservativ und islamkritisch geltende 62-jähriger Religionslehrer Thomas Bannwart wurde von einem Schüler denunziertund von der Kirchgemeinde Luzern entlassen. Nun wurde der Streit zwischen Bannwart und seinem Arbeitgeber beigelegt. Die Kirche kostet die Entlassung eine schöne Stange Geld.
Kirche muss Luzerner Regionslehrer entschädigen, Zentralplus, 9.6. von Christian Hug

Die Kirchgemeinde hatte dem Religionslehrer und Katechet, der während 18 Jahren in Luzern unterrichtet hat, im März 2015 gekündigt und ihn per sofort freigestellt. Das Kantonsgericht beurteilte die Kündigung als rechtswidrig. Nun einigten sich die Parteien im Rahmen einer Einigungsverhandlung mit einem Vergleich. Die Katholische Kirchgemeinde Luzern bezahlt Thomas Bannwart einen Betrag von rund 95'000 Franken. Damit ist der Rechtsstreit über die Gültigkeit der Kündigung und über die finanziellen Folgen des aufgelösten Arbeitsverhältnisses beendet. Beide Parteien verzichten auf weitere Verfahren und weitere finanzielle Forderungen.
Vergleich mit dem Bösen und Schlechten?
Auslöser der Kündigung war laut «Basler Zeitung» ein Brief vom 2. April 2014. Dieser ging an den Schulleiter der Oberstufe Utenberg in Luzern. In dem Schreiben erhob ein 15-jähriger Muslim eine Reihe von Vorwürfen gegen den Luzerner Religionslehrer Thomas Bannwart. Diesem wurde vorgeworfen, dass er den Islam im Unterricht immer wieder «mit dem Bösen und dem Schlechten» verbunden hätte. Der Schüler wurde auf seinen Wunsch und ohne weitere Abklärungen dispensiert. Das Verhältnis zwischen der Kirchgemeinde und dem Lehrer verschlechterte sich darauf. Im März 2015 erhielt der Lehrer die Kündigung, verbunden mit sofortiger Freistellung.

Das Kantonsgericht hatte letzten Herbst die verwaltungsrechtliche Klage des 63-jährigen Theologen gegen die Kündigung gutgeheissen. Trotz der islamkritischen Haltung des Lehrers sei die Kündigung für die Weiterführung eines geordneten Religionsunterrichtes nicht nötig gewesen, stellte das Gericht im Urteil fest. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei unverhältnismässig und somit rechtswidrig gewesen. Und es sah dabei auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletzt. Die Beklagte hätte die Vorwürfe des Schülers «vertiefter überprüfen und entsprechende Abklärungen tätigen müssen», begründete es das Urteil.
«Hochwertiger Unterricht»
Entscheidend war, dass der Lehrer, der der SVP angehört, während 18 Jahren im Dienst der Kirchgemeinde gestanden hatte. Sein Unterricht sei sowohl von Schülern wie auch von Klassenlehrern als lehrreich und von hoher Qualität eingestuft worden. Es hätten keine Anzeichen dafür bestanden, dass er seine persönliche Haltung in unvertretbarer Weise in den Unterricht habe einfliessen lassen. Die Frage der Entschädigung liess das Gericht in seinem Urteil offen.

Peter Bischof, Geschäftsführer der Kirchgemeinde Luzern und Sekretär des Kirchenrats, bestritt gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung», dass primär der Brief des Muslims hinter der Entlassung stehe. Die Gründe der Kündigung seien vielfältig. Bannwart habe «seit Jahren Weisungen oder Vereinbarungen nicht oder nur teilweise eingehalten« oder an  obligatorischen internen Weiterbildungsanlässen nicht teilgenommen. Der Fall wurde von verschiedenen Medien wie der «Basler Zeitung» oder dem «Magazin» aufgenommen, und die «Weltwoche» witterte gar Parallelen zur Entlassung von SVP-Stratege Christoph Mörgeli an der Universität Zürich. Auch der damalige SVP-Kantonsrat und heutige Nationalrat Franz Grüter wollte in einer Anfrage an die Luzerner Regierung wissen, weshalb das Amt für Volksschulbildung in diesem Fall «nichts» unternommen habe.
Bundesgericht trat auf Beschwerde nicht ein
Die Katholische Kirchgemeinde Luzern erhob gegen das Urteil des Kantonsgerichts eine Beschwerde beim Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerde nicht ein, weil noch Vergleichsgespräche ausstehend seien und das Kantonsgericht die finanziellen Folgen regeln müsse, bevor das Bundesgericht angerufen werden könne. Die Parteien vereinbarten, über das Zustandekommen der Einigung keine öffentlichen Erklärungen abzugeben, heisst es in einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag.


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