19. Mai 2016

Was darf sich ein Lehrer erlauben?

In einer Einfachen Anfrage will Reto Lagler (CVP) von der Thurgauer Regierung Auskunft über die politischen Reche von Lehrpersonen hinsichtlich der Treuepflicht zum Arbeitgeber.
Politische Rechte von Lehrpersonen vs. Treuepflicht zum Arbeitgeber, Reto Lagler, 23.3.



Wenn auch der Kanton bei den meisten Lehrpersonen formal nicht der Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes ist, so hat er doch eine zentrale, entscheidende Funktion und Verpflichtung in der Definition des Berufsauftrages. Eine Lehrperson steht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in der Pflicht, Entscheidungen der Schulbehörde und Anweisungen der Schulleitung Folge zu leisten. Dazu gehört insbesondere auch die Umsetzung pädagogischer Konzepte. Werden solche im Rahmen einer schulischen Veranstaltung vorgestellt oder diskutiert, dann haben auch Lehrpersonen, die als Privatpersonen eine andere Position einnehmen, die Entscheidungen des Arbeitgebers loyal zu vertreten. 

Schwieriger gestaltet sich die Ausgangslage bei Diskussionen, Anfragen, Meinungsäusserungen im öffentlichen Raum, an politischen Veranstaltungen oder an Schulgemeindeversammlungen. Diese Frage stellt sich nicht nur, aber aktuell ganz besonders im Rahmen der Einführung des LP21 und der dagegen ergriffenen «Volksinitiative für eine gute Thurgauer Volksschule». 

Viele Schulbehörden und Schulleitungen pflegen einen anständigen und von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Umgang mit den Lehrpersonen. Allerdings gibt es auch Meldungen über Einflussnahmen, Einschränkungen, Maulkörbe, zum Teil verbunden mit Sanktionsandrohungen bei Nichtbeachtung. 

Gemäss Informationen von Bildung Thurgau kommt es im Kanton Thurgau jährlich zu Fällen, bei denen sich Lehrpersonen als Opfer solcher unberechtigter Sanktionen fühlen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 

1. Wo sieht der Regierungsrat die Trennlinie zwischen privaten Äusserungen einer Lehrperson und der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber im Allgemeinen und im Speziellen bezüglich des oben erwähnten kritischen Bereiches?

2. Sind dem Departement für Erziehung und Kultur oder den einzelnen Schulämtern Fälle von angeblich missbräuchlichen Sanktionen oder Sanktionsandrohungen bekannt?

3. Wie reagiert oder wie würde ein Amt auf eine entsprechende Meldung reagieren?

4. Welche Empfehlungen oder Richtlinien zum Umgang zwischen Schulleitungen, Schulbehörden und Lehrpersonen im Sinne der Frage 1 geben die Ämter oder das Departement?

5. Wie stellt der Regierungsrat die Ausübung politischer Rechte von Lehrpersonen sicher?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen