Politische Rechte von Lehrpersonen vs. Treuepflicht zum Arbeitgeber, Reto Lagler, 23.3.
Wenn
auch der Kanton bei den meisten Lehrpersonen formal nicht der Arbeitgeber im
Sinne des Gesetzes ist, so hat er doch eine zentrale, entscheidende Funktion
und Verpflichtung in der Definition des Berufsauftrages. Eine Lehrperson steht
im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in der Pflicht, Entscheidungen der
Schulbehörde und Anweisungen der Schulleitung Folge zu leisten. Dazu gehört
insbesondere auch die Umsetzung pädagogischer Konzepte. Werden solche im Rahmen
einer schulischen Veranstaltung vorgestellt oder diskutiert, dann haben auch
Lehrpersonen, die als Privatpersonen eine andere Position einnehmen, die
Entscheidungen des Arbeitgebers loyal zu vertreten.
Schwieriger gestaltet sich
die Ausgangslage bei Diskussionen, Anfragen, Meinungsäusserungen im
öffentlichen Raum, an politischen Veranstaltungen oder an
Schulgemeindeversammlungen. Diese Frage stellt sich nicht nur, aber aktuell
ganz besonders im Rahmen der Einführung des LP21 und der dagegen ergriffenen
«Volksinitiative für eine gute Thurgauer Volksschule».
Viele Schulbehörden und
Schulleitungen pflegen einen anständigen und von gegenseitiger Wertschätzung
geprägten Umgang mit den Lehrpersonen. Allerdings gibt es auch Meldungen über
Einflussnahmen, Einschränkungen, Maulkörbe, zum Teil verbunden mit
Sanktionsandrohungen bei Nichtbeachtung.
Gemäss Informationen von Bildung
Thurgau kommt es im Kanton Thurgau jährlich zu Fällen, bei denen sich
Lehrpersonen als Opfer solcher unberechtigter Sanktionen fühlen. In diesem Zusammenhang
bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wo sieht
der Regierungsrat die Trennlinie zwischen privaten Äusserungen einer Lehrperson
und der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber im Allgemeinen und im Speziellen
bezüglich des oben erwähnten kritischen Bereiches?
2. Sind dem Departement für
Erziehung und Kultur oder den einzelnen Schulämtern Fälle von angeblich
missbräuchlichen Sanktionen oder Sanktionsandrohungen bekannt?
3. Wie reagiert
oder wie würde ein Amt auf eine entsprechende Meldung reagieren?
4. Welche
Empfehlungen oder Richtlinien zum Umgang zwischen Schulleitungen, Schulbehörden
und Lehrpersonen im Sinne der Frage 1 geben die Ämter oder das Departement?
5. Wie
stellt der Regierungsrat die Ausübung politischer Rechte von Lehrpersonen
sicher?
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