Mehrere Lehrer in der Waadt haben gegen Schüler
Anzeigen wegen heimlich aufgenommener und im Internet verbreiteter Videos
eingereicht. Für Beat W. Zemp, den Präsidenten des Schweizer Lehrerinnen- und
Lehrerverbandes, ist das kein Kavaliersdelikt.
Zu einem gravierenden
Fall kam es unlängst in der Gemeinde Ecublens in der Nähe von Lausanne, wo
Jugendliche einen Lehrer zur Verzweiflung trieben, die Szene mit dem Handy
filmten und Videos über Smartphone-Apps verbreiteten. Die Schüler wurden für
drei Tage von der Schule verwiesen.
Zemp: Lehrer heimlich filmen ist kein Kavaliersdelikt, www.1815.ch, 29.4.
Zudem
reichte der Lehrer Anzeige ein. Die Schüler müssen sich deshalb vor dem
Jugendgericht verantworten. Ihnen droht eine Busse oder gemeinnützige Arbeit.
Der Fall Ecublens ist in der Waadt kein isoliertes Phänomen.
Mehrere Anzeigen in der
Waadt
Es geben
mehrere Anzeigen von Lehrern im Kanton, sagte Alain Bouquet, Generaldirektor
der obligatorischen Schulen in der Waadt, der Nachrichtenagentur sda. Er
bestätigte einen Bericht der Zeitung "24 heures". Er habe Kenntnis
von mindesten fünf Fällen.
Das
Problem wurde auch am vergangenen Donnerstag an der Konferenz der Schulleiter
erörtert. Der Schulleiter von Ecublens warnte nach dem Vorfall sämtlichen
Eltern in einem Brief.
Der Text
wurde nun auch allen anderen Waadtländer Schulleitern zur Verfügung gestellt,
um ihn den Eltern zu schicken. Heimlich ein Video im Klassenzimmer aufzunehmen,
verletze das Persönlichkeitsrecht, betonte Bouquet.
Die
Vorfälle in der Waadt sind keine Einzelfälle, wie Beat W. Zemp, Präsident des
Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), der Nachrichtenagentur sda
sagte. Fehlbare Schüler anzuzeigen, sei der richtige Weg. Denn eine Lehrperson
ohne deren Einwilligung zu filmen und das Video zu veröffentlichen, sei kein
Kavaliersdelikt.
Filmen ohne Einwilligung
verboten
"Das
ist nicht nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sondern eine
Blossstellung", sagte Zemp der. Einen Lehrer oder eine Lehrerin zu ärgern,
zu filmen und die Bilder zu veröffentlichen, komme einer Mobbingsituation
gleich. Im Klassenzimmer gelte das Recht am eigenen Bild.
Weder
Schüler noch Lehrkräfte dürften ohne Einwilligung gefilmt, fotografiert oder
ihre Gespräche aufgezeichnet werden. Der LCH empfiehlt Lehrerinnen und Lehrern,
das Thema mit ihren Klassen zu besprechen. Ein Handy-Verbot im Schulzimmer hält
Zemp für falsch: Jugendliche müssten lernen, mit den Geräten korrekt umzugehen.
Der LCH
hat mit den Lehrerverbänden in Deutschland und Österreich einen Leitfaden zum
Thema Social Media erstellt. Dieser richtet sich besonders an Lehrerinnen und
Lehrer sowie an Schulleiter und Schulleiterinnen und kann von der Webseite des
LCH heruntergeladen werden.
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