Der geplante islamische Kindergarten steht im Widerspruch zu den Zielen der Volksschule, Bild: Goran Basic
Zürcher Verwaltungsgericht gegen islamischen Kindergarten, NZZ, 21.7.
Das Zürcher Volksschulamt
und der Regierungsrat haben zu Recht die Bewilligung
für einen islamischen Kindergarten verweigert. Das
Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Vereins «al Huda», der ein solches
Projekt in Volketswil ZH realisieren wollte, abgelehnt.
Eine Privatschule müsse
Gewähr bieten, dass die Schüler keinen pädagogischen und weltanschaulichen
Einflüssen ausgesetzt würden, die den Zielen der Volksschule in grundlegender
Weise zuwiderliefen, heisst es in dem am Dienstag im Internet publizierten Entscheid.
Das Konzept des Vereins «al
Huda» nehme jedoch keine genügende Abgrenzung zwischen dem «profanen
Kindergartenunterricht» und den religiösen Unterrichtsinhalten vor. Es bestehe
deshalb die Gefahr, dass den Kindern primär religiöse Inhalte als Ordnung des
Alltagsgeschehens vermittelt würden.
Im ersten islamischen
Kindergarten der Schweiz mit 15 bis 20 Kindern sollen zwei Kindergärtnerinnen
mit je einem Pensum von 60 Prozent tätig sein. Zusätzlich sind eine Koran- und
eine Arabischlehrerin mit einem Pensum von je 20 Prozent vorgesehen.
Zu viel
Raum für Koran-Unterricht
Nach Ansicht des
Verwaltungsgerichts nehmen der Arabisch- und der Koranunterricht zu viel Raum
ein. Zudem bestehe eine «erhebliche Gefahr», dass den Kindern das normative
Gefüge des Islams als Ordnung des Alltagsgeschehens vermittelt werde, was weder
der gelebten Realität noch den grundlegenden Zielen der Volksschule entspreche.
«Sehr vage» sei zudem, wie
und welche religiösen Lerninhalte in den Unterricht einfliessen sollten. Auch
sei es heikel, dass den Kindern nicht klar vermittelt werde, dass gewisse
religiöse Vorstellungen etwa bezüglich Geschlechtsverkehr vor der Ehe oder
Homosexualität nicht den heutigen Regeln der schweizerischen Gesellschaft
entsprechen.
Nähe zum
Islamischen Zentralrat
Wie schon die Vorinstanz
bezeichnet das Verwaltungsgericht die enge Verbindung zum Islamischen
Zentralrat (IZRS) als problematisch. Die als administrative Leiterin
vorgesehene Person sei bis Ende 2012 Mitglied des Vorstandes gewesen. Auch wenn
sie sich danach ganz aus dem Zentralrat zurückgezogen habe, erscheine es nicht
glaubhaft, dass sie die Ziele des IZRS nicht mehr teile.
Gemäss Verwaltungsgericht
ist die Gründung von Schulen eines der Ziele des IZRS. Begründet werde dies
damit, dass für eine Gemeinschaft, die nicht bereit sei, ihre religiöse
Observanz einer neuen «Säkularisierungswelle» zu opfern, nur der Ausweg bleibe,
eigene Schulen zu etablieren.
Dies lasse sich so
verstehen, dass eine Vermittlung des Islams als «normativer Rahmen» angestrebt
werde und damit gerade die vom IZRS abgelehnten gesellschaftlichen
Entwicklungen negiert werden sollen. Auch dies stehe im Widerspruch zu den
Zielen der Volksschule.
Mit seinem Entscheid folgte
das Verwaltungsgericht materiell vollumfänglich dem Volksschulamt und dem Regierungsrat, der in erster Instanz den Rekurs des Vereins «al Huda»
abgelehnt hatte. Der zweitinstanzliche Entscheid ist jedoch noch
nicht rechtskräftig.
Teilweise recht bekommen
hat «al Huda» vom Verwaltungsgericht bezüglich der ihm von der Vorinstanz
auferlegten Kosten. So muss der Verein nur die Hälfte der Verfahrenskosten
übernehmen und erhält eine Parteientschädigung von 1000 Franken.
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