Quelle: sda, 25.2.
In einer dringlichen
Interpellation hatten drei Parlamentarier der SP von der Regierung eine
Klarstellung über die laufende Umsetzung des neuen Berufsauftrags für die
Volksschule verlangt. Konkret wollten sie wissen, ob es Ziel des Berufsauftrags
sei, die Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte mit mehr Unterrichtszeit zu
belasten.
Schulgemeinden wie die
Stadt St. Gallen planten, die Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte
entgegen von Zusicherungen als reine Fachlehrkräfte zu betrachten, heisst es im
Vorstoss. Es sei dort vorgesehen, für sie Verträge flächendeckend mit 29 Unterrichtslektionen
als Vollpensum einzuführen. Diese neuen Arbeitsverträge würden bis April 2015
ausgehandelt.
In ihrer Antwort stellte
die Regierung klar, dass Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte "in
der Regel nicht reine Fachlehrpersonen" seien. Es sei ihr allerdings auch
keine Schulgemeinde bekannt, die beabsichtige, für diese Lehrkräfte generell
ein Unterrichtspensum von 29 Lektionen einzusetzen. Auch in der Stadt St.
Gallen würden individuelle Lösungen gesucht.
Die Regierung hält
weiter grundsätzlich fest, dass ein generelles Vorgehen nicht im Sinn des neuen
Berufsauftrages wäre und den rechtlichen Vorgehen widersprechen würde. Von der
Möglichkeit, eine Lehrkraft in der Variante "Reiner Fachunterricht"
anzustellen, solle "nur zurückhaltend" Gebrauch gemacht werden. Zudem
müssten solche Lösung einvernehmlich getroffen werden. Von Massnahmen sieht die
Regierung ab.
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