26. November 2014

St. Gallen prüft Kopftuchverbot

St. Gallen will eine gesetzliche Regelung der Bekleidung im Schulunterricht, so auch des Tragens von Kopftüchern. Zudem prüft der Kanton ein Burkaverbot. Der Kantonsrat heisst entsprechende Vorstösse gut.




St. Gallen will eine klare gesetzliche Regelung für Kleiderfragen, Bild: Aargauer Zeitung

St. Gallen prüft Kopftuch- und Burkaverbot, NZZ, 26.11. von Jörg Krummenacher



Das sankt-gallische Kantonsparlament zeigt sich von Regulierungswut ergriffen. Mit 74 gegen 31 Stimmen hat es einen Vorstoss der SVP gutgeheissen, der die Regierung beauftragt, eine gesetzliche Regelung zu Bekleidungsvorschriften an Schulen vorzulegen. Damit einher ginge eine Kompetenzverschiebung von den Schulgemeinden an den Kanton.
Politische Motive
Die Regierung hat die Motion bereitwillig entgegengenommen, will vorerst aber ein allenfalls zu erwartendes Urteil des Bundesgerichts zu einem Kopftuchverbot abwarten. Denn letztlich geht es der SVP mit ihrem Vorstoss vor allem darum: Kopftücher im Unterricht zu verbieten. Der Entscheid des Kantonsrats ist weniger juristisch denn politisch motiviert. Eine gesetzliche Regelung auf kantonaler Ebene drängt sich nicht auf, hat das Verwaltungsgericht St. Gallen doch jüngst entschieden, dass eine Schulordnung, sofern eine Referendumsmöglichkeit besteht, durchaus als Grundlage für eine schwerwiegende Einschränkung eines Grundrechts genüge. - Im Parlament wehrte sich vor allem die SP gegen den Vorstoss: Eine neue gesetzliche Regelung sei überflüssig. Zudem sei es nicht Aufgabe des Kantonsrats, die erlaubte Rocklänge oder -kürze zu definieren. Paragrafen ersetzten die tägliche pädagogische Arbeit nicht. Von bürgerlicher Seite hiess es hingegen, eine klare gesetzliche Regelung tue not. Mit deutlicher Mehrheit stellte sich der Rat auch hinter einen allgemein gehaltenen Vorstoss der CVP-EVP-Fraktion, der die Einschränkung der Grundrechte von Schulkindern und Eltern, ausserdem Dispensationen, Speise- und andere Vorschriften an der Schule gesetzlich geregelt sehen will.
Ebenso deutlich hiess der Kantonsrat eine SVP-Motion gut, die auch ein allgemeines Verbot der Vermummung als religiöses Symbol fordert. Gemeint ist insbesondere das Verbot einer Burka oder eines Nikab. Zwar blieb unbestritten, dass es bisher in keiner Art zu Problemen mit Burka-Trägerinnen gekommen sei; solche seien ohnehin nur äusserst selten oder gar nicht anzutreffen. Dennoch stimmte der Kantonsrat mit 83:24 einer leicht abgeänderten Fassung der FDP zu, welche eine gesetzliche Regelung verlangt.
Lehrplan nicht vor Parlament

Keine Chance hatte die SVP hingegen mit einem weiteren Vorstoss zu einem intensiv diskutierten Thema im Bereich der Volksschule. Sie verlangte, dass der Lehrplan künftig nicht mehr durch die Regierung, sondern durch den Kantonsrat zu genehmigen sei. Die Ratsmehrheit fand indes, der Lehrplan gehöre nicht in den Kantonsrat, seien die Parlamentarier für eine differenzierte Beurteilung des Lehrplans doch zu wenig kompetent.

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