St. Gallen will eine klare gesetzliche Regelung für Kleiderfragen, Bild: Aargauer Zeitung
St. Gallen prüft Kopftuch- und Burkaverbot, NZZ, 26.11. von Jörg Krummenacher
Das sankt-gallische Kantonsparlament zeigt sich von
Regulierungswut ergriffen. Mit 74 gegen 31 Stimmen hat es einen Vorstoss der
SVP gutgeheissen, der die Regierung beauftragt, eine gesetzliche Regelung zu
Bekleidungsvorschriften an Schulen vorzulegen. Damit einher ginge eine Kompetenzverschiebung
von den Schulgemeinden an den Kanton.
Politische Motive
Die Regierung hat die Motion bereitwillig
entgegengenommen, will vorerst aber ein allenfalls zu erwartendes Urteil des
Bundesgerichts zu einem Kopftuchverbot abwarten. Denn letztlich geht es der SVP
mit ihrem Vorstoss vor allem darum: Kopftücher im Unterricht zu verbieten. Der
Entscheid des Kantonsrats ist weniger juristisch denn politisch motiviert. Eine
gesetzliche Regelung auf kantonaler Ebene drängt sich nicht auf, hat das Verwaltungsgericht
St. Gallen doch jüngst entschieden, dass eine Schulordnung, sofern eine
Referendumsmöglichkeit besteht, durchaus als Grundlage für eine schwerwiegende
Einschränkung eines Grundrechts genüge. - Im Parlament wehrte sich vor allem
die SP gegen den Vorstoss: Eine neue gesetzliche Regelung sei überflüssig.
Zudem sei es nicht Aufgabe des Kantonsrats, die erlaubte Rocklänge oder -kürze
zu definieren. Paragrafen ersetzten die tägliche pädagogische Arbeit nicht. Von
bürgerlicher Seite hiess es hingegen, eine klare gesetzliche Regelung tue not.
Mit deutlicher Mehrheit stellte sich der Rat auch hinter einen allgemein
gehaltenen Vorstoss der CVP-EVP-Fraktion, der die Einschränkung der Grundrechte
von Schulkindern und Eltern, ausserdem Dispensationen, Speise- und andere
Vorschriften an der Schule gesetzlich geregelt sehen will.
Ebenso deutlich hiess der Kantonsrat eine
SVP-Motion gut, die auch ein allgemeines Verbot der Vermummung als religiöses
Symbol fordert. Gemeint ist insbesondere das Verbot einer Burka oder eines
Nikab. Zwar blieb unbestritten, dass es bisher in keiner Art zu Problemen mit
Burka-Trägerinnen gekommen sei; solche seien ohnehin nur äusserst selten oder
gar nicht anzutreffen. Dennoch stimmte der Kantonsrat mit 83:24 einer leicht
abgeänderten Fassung der FDP zu, welche eine gesetzliche Regelung verlangt.
Lehrplan nicht vor Parlament
Keine Chance hatte die SVP hingegen mit einem
weiteren Vorstoss zu einem intensiv diskutierten Thema im Bereich der
Volksschule. Sie verlangte, dass der Lehrplan künftig nicht mehr durch die
Regierung, sondern durch den Kantonsrat zu genehmigen sei. Die Ratsmehrheit
fand indes, der Lehrplan gehöre nicht in den Kantonsrat, seien die
Parlamentarier für eine differenzierte Beurteilung des Lehrplans doch zu wenig
kompetent.

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