1. Oktober 2014

Übertrittsverfahren Primar-Sek Luzern

Das Verfahren, das den Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I regelt, basiert im Kanton Luzern seit 1990 auf Beurteilungsgesprächen zwischen Eltern, Kind und Lehrperson. An diesen Gesprächen werden die Schulnoten, die überfachlichen Kompetenzen sowie die Entwicklungen der Kinder mit den Anforderungsprofilen der verschiedenen Schulangebote der Sekundarstufe I verglichen, um gemeinsam zu entscheiden, welchem Schulangebot das Kind zugewiesen werden soll. Nachdem dieses Übertrittsverfahren bereits 1997 evaluiert worden war, wurde es 2013 ein zweites Mal einer externen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen.


Mit einer kompetenzbasierten Beurteilung könnte Luzern eine Pionierrolle übernehmen, Bild: spectrum

Das Übertrittsverfahren Primarschule - Sekundarstufe I des Kantons Luzern, Roos et al., 2014

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