Für die neuen Löhne gilt die Besitzstandswahrung, Bild: Solothurner Zeitung
Gleicher Lohn für Sek-P-Lehrer an "Stadt-" und "Land-Schulen", Solothurner Zeitung, 20.10. von Christian von Arx
Vier Jahre nach
dem Start der neuen Sekundarschule P (Progymnasium) wird auf Beginn des
Schuljahrs 2015/16 eine aus den Zeiten des Untergymnasiums herrührende
Lohn-Ungleichheit zwischen den verschiedenen P-Schulstandorten beseitigt: Wer an
der Sek P in Olten oder Solothurn unterrichtet, wird ab August 2015 lohnmässig
nicht mehr höher eingestuft als an den andern sieben Sek-P-Standorten auf dem
«Land» – Grenchen, Derendingen, Balsthal, Neuendorf, Mittelgösgen/Schönenwerd,
Laufen, und Bättwil.
Der
Regierungsrat hat heute einer Änderung des kantonalen Gesamtarbeitsvertrags
(GAV) zugestimmt; nun braucht es noch die Zustimmung der fünf Personalverbände.
Opposition ist von dort aber nicht mehr zu erwarten, nachdem die
Personalvertreter in der Gesamtarbeitsvertragskommission (Gavko) der Lösung
zugestimmt haben.
Neu gilt
Lohnklasse 21 für alle
Und so sieht
die neue Regelung aus: Unterrichtende an einer Sek P werden künftig einheitlich
in die Lohnklasse 21 eingestuft – wie bisher schon alle Sek-P-Lehrer/-innen an
den Landschulen. Das gilt neu auch an den zwei von den Kantonsschulen Olten und
Solothurn geführten Sek P, wo die Unterrichtenden bisher in Lohnklasse 23
eingestuft waren, die für Mittelschullehrer/-innen gilt. Der Unterschied macht
etwa 10 000 bis 14 000 Franken pro Jahr aus: Lohnklasse 21 (für
Sekundarlehrpersonen) bedeutet ein Brutto-Jahresgehalt zwischen 93 516
Franken und 140 274 Franken (Minimum/Maximum); Lohnklasse 23 (für
Mittelschullehrpersonen) entspricht 103 097 Franken bis 154 645
Franken.
Die
«Herabstufung» der an den zwei Kantonsschulen tätigen Sek-P-Lehrer/-innen
betrifft nur den Teil ihres Pensums, für den sie Sek-P-Klassen unterrichten.
Durchschnittlich sind das nur drei bis vier Lektionen pro Woche. Die meisten
unterrichten überwiegend an der Mittelschule; für diesen Teil ihres Pensums
bleibt die Einstufung in Lohnklasse 23 bestehen.
Von der
Massnahme betroffen sind 220 Lehrpersonen an den Kantonsschulen: 130 an der
Kanti Solothurn, 90 an der Kanti Olten. Sie erhalten neu zwei
Anstellungsverträge: Einen für die Mittelschule, einen für die Sekundarschule
P. Arbeitgeber bleibt für beide Pensen die Kantonsschule.
Lohn wird nicht
gesenkt
Die Löhne von
bisher an den Kantonsschulen unterrichtenden Sek-P-Lehrer/-innen werden aber
nicht gesenkt: Liegt ihr heutiger Lohn noch unter dem Maximum der neuen,
tieferen Lohnklasse 21, kann er in Zukunft noch bis auf dieses Maximum steigen.
Liegt der Lohn hingegen heute schon über dem Maximum von Lohnklasse 21, wird er
auf der heutigen Höhe eingefroren. Steigen könnte er erst dann wieder, wenn
mögliche zukünftige Lohnanpassungen (Teuerungszulage und Reallohnerhöhung) für
die Lohnklasse 21 diese Lohnhöhe einholen würden.
Diese
sogenannte «Besitzstand»-Regelung federt die Einstufung in eine tiefere
Lohnklasse für die Betroffenen ab. Es wird aus diesem Grund in den nächsten
Jahren weiterhin noch indiviuelle Lohnunterschiede je nach Schulstandort geben
– allerdings immer weniger. Neu angestellte Lehrkräfte werden ab August 2015
auch an den Sek P in Olten und Solothurn in Lohnklasse 21 eingestuft.
An den
Kantonsschulen haben die Sek-P-Lehrkräfte in der Regel ein Diplom als
Mittelschullehrperson. Dieses wäre aber für den Unterricht an der Sek-P-Stufe
nicht nötig und führt nun nicht (mehr) zu einem höheren Lohn. Es steht den
Kantonsschulen frei, auch an den von ihnen geführten Sek P
Sekundarschullehrer/-innen einzusetzen.
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