Die Privatschulen
sind bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht. Die
Bewilligung wird erteilt, wenn die an der Privatschule angebotene Bildung
gleichwertig ist wie die Bildung an der öffentlichen Volksschule. Die EDK hat
eine Übersicht über die verschiedenen kantonalen Regelungen erstellt.
Je nach Gesetzgebung können auch Leistungen der öffentlichen Schule beansprucht werden, Bild: Privatschulen-Vergleich
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