Die internationalen Schulen in Zürich sind beliebt. Nun sind sie nur noch für Expats offen.
Im Kanton Zürich dürfen
künftig nur noch Kinder von Expats fremdsprachige Privatschulen besuchen. So
entschied die Bildungsdirektion 2011, und so gilt es ab Beginn des nächsten
Schuljahrs definitiv. Die vier internationalen Schulen, die gegen den Entscheid
rekurriert hatten, akzeptieren ein abschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichts
und verzichten auf dessen Weiterzug ans Bundesgericht. Ein Vertreter der
Rekurrenten hat am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des «Landboten»
bestätigt. Regierungsrat und Verwaltungsgericht hatten den Rekurs mit der
Begründung abgewiesen, dass sich die betroffenen internationalen Schulen nicht
am kantonalen Lehrplan orientieren. Kinder, die im Kanton Zürich aufwachsen,
sollen gemäss der Bildungsdirektion eine Schulbildung erhalten, die ihnen den
Weg zu den weiterführenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Schweiz
öffne. Dazu gehöre eine gute Ausbildung in der deutschen Sprache. Abweichungen
von dieser Regel seien sinnvoll für Kinder, die nur vorübergehend im Kanton
Zürich leben. Für länger in Zürich wohnhafte Kinder gebe es zweisprachige
Schulen, die den Zürcher Lehrplan berücksichtigen. Wer sein Kind auf eine
internationale Schule schicken will, muss also den Nachweis erbringen, dass
sich die Familie nur vorübergehend in Zürich aufhält, oder muss glaubhaft
darlegen, dass er beabsichtigt, den Wohnsitz in ein fremdsprachiges Land zu
verlegen. Ob es längerfristig dabei bleibt, ist offen. Letztes Jahr
unterstützte der Kantonsrat einen Vorstoss, der verlangt, dass der Kanton keine
Aufnahmebeschränkungen für Privatschulen mehr erlassen darf.
Quelle: NZZ, 17.10.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen