5. April 2018

Integration im Aargau gefährdet

Noch nie habe er in seiner langjährigen Tätigkeit derart viele Reaktionen aus den Schulen erhalten, sagt Philipp Grolimund, Co-Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Aargau. Für Irritation und Empörung sorgt die sogenannte Pauschalierung der «verstärkten Massnahmen» – dies, nachdem das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport den Aargauer Schulen mitgeteilt hat, wie viele Lektionen ihnen ab dem neuen Schuljahr noch zustehen.
Drohender Aargauer Sparhammer: "Viele Schulen stehen vor grossen Problemen", Aargauer Zeitung, 5.4. von Jörg Meier


Von individuell zu pauschal

Unter dem Begriff «verstärkte Massnahmen» versteht man die zusätzliche Unterstützung, die Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder einer erhöhten Beeinträchtigung erhalten. Möglich ist dies entweder als Angebot einer Sonderschule oder als individuelle Unterstützung in der Regelschule. Ziel ist es, dass diese Kinder und Jugendlichen aus dem Schulunterricht einen sinnvollen Nutzen für ihre weitere Entwicklung ziehen und am gemeinschaftlichen Leben der Klasse teilnehmen können.
So machen es die verstärkten Massnahmen zum Beispiel möglich, dass Kinder mit einer Behinderung dank der individuellen Unterstützungsangebote trotzdem die Regelschule besuchen können. Bisher klärte der Schulpsychologische Dienst ab, wie viele Lektionen aus dem Topf dieser verstärkten Massnahmen ein Kind mit Behinderung braucht. Diese Lektionen wurden vom Bildungsdepartement bewilligt und von Fachpersonen erteilt.

Doch ab dem Schuljahr 2018/19 werden die verstärkten Massnahmen nicht mehr individuell für die einzelnen Schülerinnen und Schüler gesprochen. Künftig werden die Ressourcen für verstärkte Massnahmen nach einem komplizierten Schlüssel pauschal den einzelnen Schulen zugeteilt. Als wichtigstes Kriterium gilt dabei die Schülerzahl.
Schulen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, können einen Antrag auf zusätzliche Lektionen stellen. Ausserdem können Schulleitungen verstärkte Massnahmen für genau definierte Einzelfälle beantragen. «Dieser Systemwechsel von der individuellen zur pauschalen Zuteilung der verstärkten Massnahmen stellt die Schulleitungen vor grosse Probleme», sagt Grolimund.

Behinderte nicht mehr integriert?

Bei der Pauschalierung der verstärkten Massnahmen handelt es sich primär um eine vom Regierungsrat beschlossene Sparmassnahme. Noch im November 2017 hatte man den Schulleitungen versichert, die Kürzungen würden maximal 14 Prozent betragen. Nun stellten aber verschiedene Schulen fest, dass sie nach der neuen Regelung bis zu 40 Prozent der Ressourcen für verstärkte Massnahmen verlieren werden, sagt Grolimund weiter; und das sei doch ziemlich irritierend. Die Konsequenzen der Pauschalierung, die er in diesem Bereich grundsätzlich für falsch hält, sieht Grolimund auf drei Ebenen: Leidtragende sind einerseits Schülerinnen und Schüler, die auf einmal nicht mehr genügend Förderung erhalten. Das könne dazu führen, dass es künftig nicht mehr möglich sein werde, Kinder mit einer Behinderung weiterhin in der Regelklasse zu unterrichten.

Betroffen sind aber auch etwa heilpädagogische Lehrpersonen, die mit Pensenreduktionen oder gar Kündigungen rechnen müssen. Betroffen sind letztlich auch die Schulleitungen, die aufgrund der unklaren Situation keine zuverlässige Pensenplanung vornehmen können. Sie stehen besonders unter Druck. Denn die Kündigungsfrist läuft am 30. April ab.

«Unglückliches» Vorgehen

Bereits ist der Schulleiter-Verband beim Bildungsdepartement vorstellig geworden und hat verlangt, dass Gesuche für zusätzliche Ressourcen für verstärkte Massnahmen grosszügig behandelt und bewilligt werden. Schon jetzt zeichne sich aber ab, dass der «Topf» für zusätzliche Ressourcen verschwindend klein sei. «Viele Schulen stehen vor grossen Problemen», konstatiert Grolimund.


Als «unglücklich» stuft Grolimund das Vorgehen des Bildungsdepartements auch im Hinblick auf das Projekt «Neue Ressourcierung der Volksschule» ein, das ab Schuljahr 2020/21 umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist, dass jede Schule alle Lektionen pauschal zugeteilt erhält und dann frei entscheiden kann, für welche Angebote sie diese verwendet. «Angesichts der aktuellen Situation fragen sich viele Schulleitungen, ob die geplante neue Ressourcierung, wie sie das Departement propagiert, der Schule vor Ort wirklich weiterhelfen wird», sagt Grolimund.

1 Kommentar:

  1. Volksschul-Chef wehrt sich gegen Kritik
    «Kinder mit einer Behinderung haben wie alle anderen Kinder in der Klasse das Recht auf eine optimale Förderung.» Das hält Christian Aeberli, Leiter Abteilung Volksschule beim Kanton, auf Anfrage der AZ fest. Und er betont: «Auch mit der neuen, pauschalierten Zuteilung der Unterstützungslektionen bleibt dies gewährleistet.» Neu würden die Ressourcen der Schule zur Verfügung gestellt und nicht dem einzelnen Kind. Damit werden laut Aeberli die Einsatzmöglichkeiten vergrössert. «Schulleitung und Lehrpersonen zusammen können entscheiden, wie die Förderung aller Kinder in einer Klasse am besten gelingt.» So könne es in einem Fall vorteilhafter sein, zwei Lerngruppen zu bilden, in einem anderen Fall sei vielleicht die enge Betreuung eines einzelnen Kinds besser. Die Änderungen erfolgten laut Aeberli auch vor dem Hintergrund, dass die Diagnosen von erheblichen sozialen Beeinträchtigungen innerhalb von fünf Jahren um 90 Prozent zugenommen hätten.
    Vor zwei Jahren wurden im Grossen Rat Vorstösse zur integrativen Schule diskutiert. SVP und FDP stellten das Modell massiv infrage, Regierungsrat Alex Hürzeler versprach Anpassungen auf das Schuljahr 2018/19. Aeberli sagt, die Pauschalierung der Unterstützungslektionen sei eine Reaktion der Regierung auf die politischen Vorstösse. «So wird das Wachstum bei den verstärkten Massnahmen gebremst». Zudem könnten Aufsicht und Betreuung neu an Assistenzpersonen delegiert werden. Schliesslich wurde laut Aeberli der Behinderungs-begriff präzisiert. «Für einen Anspruch auf Unterstützungslektionen muss eine stark eingeschränkte Funktionsfähigkeit nachgewiesen werden.» Er betont, die Lehrerschaft sei über die Änderungen via Schulblatt informiert worden.
    Quelle: Aargauer Zeitung, 5.4.

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