18. Juli 2017

Kritik an neuem Berufsauftrag

Lehrer, die weniger als einen Monat krank sind, müssen Tätigkeiten ausserhalb des Unterrichtes nachholen – das Volksschulamt beschwichtigt.
Lehrerverbände kritisieren neuen Berufsauftrag, Schweiz am Wochenende, 8.7. von Lina Giusto




«Wenn man krank ist, bekommt man als Lehrperson eine Vertretung für die Schulklasse. Alle anderen Tätigkeiten, wie etwa Schulleiterkonferenzen, Weiterbildungen und die Zusammenarbeit im Bereich Schule mit anderen Lehrpersonen werden im neuen Berufsauftrag als Fehlzeit registriert», kritisiert Lilo Lätzsch, abtretende Präsidentin des ZLV. Zudem könnten verpasste Sitzungen nicht nachgeholt werden. Die Fehlzeiten betreffen auch Abwesenheiten aufgrund von Unfall, Militär und beim Bezug eines Dienstaltersgeschenkes. Ist nun eine Lehrperson eine Woche krank, betrüge ihre Fehlzeit im Schnitt 6,5 Stunden, rechnen die Verbandsvertreter in ihrer Mitteilung vor.

Fehlzeiten sind kumulierbar

Die vom Berufsauftrag betroffenen Tätigkeitsbereiche umfassen, laut dem Volksschulamt der Bildungsdirektion, im Schnitt zehn Prozent der Arbeitszeit einer Lehrperson. Diese würden unregelmässig anfallen. «Aus diesem Grund ist für die Abwesenheiten eine pauschale Regelung notwendig, die gesamthaft nicht zu einer Einsparung von Stunden führt», sagt Marion Völger, Amtschefin des kantonalen Volksschulamtes. «Grundsätzlich begrüssen alle Verbände, dass Lehrpersonen neu eine Jahresarbeitszeit haben», sagt Lätzsch. Dennoch bewertet sie die neue Regelung als gefährlich. «Sollen Lehrpersonen nun darauf achten, länger als einen Monat krank zu sein? Das ist absurd.»

Laut Volksschulamt werden, wie bei einer Jahresarbeitszeitregelung üblich, Überstunden wie auch Fehlzeiten kumuliert. So können Lehrpersonen maximal 300 Überstunden wie auch maximal 50 Stunden eines negativen Arbeitszeitsaldo auf das nächste Schuljahr übertragen. «Bei einem Saldo von mehr als 50 Minusstunden muss das Vorgehen im Einzelfall geprüft werden», so Völger.

Trotzdem hofft Lätzsch auf eine pragmatische Umsetzung: «Die Arbeitszeit ist in erster Linie eine Vereinbarung zwischen Lehrpersonen und der zuständigen Schulleitung. Wenn jemand eine Sitzung wegen Krankheit verpasst, wird diese Zeit der Lehrperson hoffentlich als Krankheit angerechnet.»


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