11. Juni 2017

Stadtzürcher Schulpräsidenten wollen Lehrerbeurteilung nicht aus der Hand geben

Die Zürcher Schulpräsidenten haben ihren Beschluss, die Beurteilung von Lehrkräften an die Schulleiter zu delegieren, zurückgenommen. Die Grünen hatten mit einer Aufsichtsbeschwerde Druck gemacht.
Lehrerbeurteilung bleibt Sache der Schulpflegen, NZZ, 9.6. von Walter Bernet


Die vollamtlichen Zürcher Schulpräsidentinnen und -präsidenten fällten im Dezember 2016 unter der Leitung von Stadtrat Gerold Lauber einen umstrittenen Entscheid: Die bisher von Kreisschulpflegen verantwortete lohnwirksame Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sollte nach dem Willen ihrer Konferenz an die Schulleitungen delegiert werden. Die Massnahme kann durchaus Sinn ergeben; auch auf kantonaler Ebene ist sie im Gespräch. Sie läge auf der Linie einer noch klareren Abtretung der operativen Aufgaben an die professionellen Schulleitungen.

Namentlich die Stadtzürcher Grünen interpretierten den Entscheid aber als kalte Entmachtung der Kreisschulpflegen und erhoben dagegen Ende März beim Zürcher Bezirksrat Aufsichtsbeschwerde. Die Frage müsse in einer politischen Diskussion entschieden werden, argumentierten sie. Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz der Stadt (PK) könne die Kompetenzen der gewählten Schulpflegen nicht einfach eigenmächtig drastisch einschränken.

Wie erst durch eine Mitteilung der Grünen vom Donnerstag bekanntgeworden ist, hat die PK am 4. April ihren Beschluss wieder aufgehoben. Damit sei die PK einem Entscheid des Bezirksrats zuvorgekommen – so still und heimlich, wie er vorher gefällt worden sei.

Der Mitteilung der Grünen liegt auch der post festum am 24. Mai gefällte Beschluss des Bezirksrats Zürich zur gegenstandslos gewordenen Sache bei. Dieser geht trotzdem kurz auf die Einwände der Grünen ein. Die PK habe sich auf die «Richtlinien zur Mitarbeiterbeurteilung für Lehrpersonen» der Bildungsdirektion von 2011 gestützt. Diese gehe davon aus, dass die Verantwortung für die Mitarbeiterbeurteilung wahlweise bei der Schulpflege oder bei der Schulleitung liegen könne. Die Aufsichtsbeschwerde habe dagegen die Frage aufgeworfen, ob das Volksschulgesetz die Beurteilungskompetenz nicht zwingend der Schulpflege zuweise. Falls ja, wäre die Richtlinie nicht rechtskonform. Diese Frage müsse die Bildungsdirektion oder der Regierungsrat klären, schreibt der Bezirksrat. Er lässt aber durchblicken, dass er eine rein formale Wahrnehmung der Verantwortung durch die Schulpflege bei tatsächlicher Beurteilung durch die Schulpflege nicht als gangbaren Weg sieht.


1 Kommentar:

  1. Der heimliche Beschluss der Exekutive/Verwaltung (zusammen der Schulpflegepräsidentenkonferenz) den direktdemokratisch gewählten Kreis-Schulpflegen die Lehrerbeurteilung wegzunehmen und auf die von der Verwaltung angestellten Schulleiter zu übertragen, ist Teil einer Salamitaktik, deren Ziel die völlige Abschaffung der Schulpflegen und damit der direkten Demokratie im Schulwesen ist.

    "Stadtrat Gerold Lauber hat sich bereits am 9. September 2011 im Rahmen einer Medienkonferenz der "Städteinitiative Bildung" für eine Abschaffung der heute existierenden Schulkommissionen und Schulpflegen ausgesprochen. Diese Behördenmitglieder werden jedoch entweder vom Volk oder vom Gemeinderat gewählt. Eine Abschaffung tangiert also mindestens indirekt die Kompetenzen des Gemeinderates" (Interpellation von Isabel Garcia (GLP) und Maleica Landolt (GLP) vom 30.11.2011)

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