Der Französisch-Unterricht in der Thurgauer Primarschule wird
voraussichtlich abgeschafft. Der Grosse Rat hat heute eine Gesetzesänderung
beraten, mit welcher der Unterricht auf die Sekundarstufe verschoben werden
soll.
Der Grosse Rat will das Thurgauer Volksschulgesetz ändern und einen
neuen Paragrafen einfügen, in dem es heisst: «Französisch wird erst auf der
Sekundarstufe I unterrichtet.» Das Parlament stimmte nach einer mehrstündigen
emotionalen Debatte mit 68 gegen 53 Stimmen für Eintreten auf diese Änderung
des Volksschulgesetzes. Rückweisungs- und Streichungsanträge hatten keine
Chance.
Thurgau schafft Frühfranzösisch voraussichtlich ab, Bund, 3.5.
Seit 24 Jahren wird im Thurgau ab der 5. Primarklasse Französisch
unterrichtet, nun wollen die Politiker das Frühfranzösisch abschaffen. Die
Erfolge seien enttäuschend, viele Schülerinnen und Schüler seien überfordert,
lautet ihre Begründung.
Die Mehrheit des Grossen Rates, vor allem die SVP, CVP und die Grünen,
wollen den Unterricht deshalb auf die Oberstufe verschieben. Damit hält der
Grosse Rat an einem Entscheid vom August 2014 fest, mit welchem der Grosse Rat
eine Motion zur Abschaffung des «Frühfranzösisch» als erheblich erklärt hatte.
Gegen die Abschaffung sind die SP und die FDP und
SVP-Erziehungsdirektorin Monika Knill. Sie kämpften jedoch vergeblich für die
Beibehaltung des aktuellen Modells, wonach Englisch ab der 3. und Französisch
ab der 5. Primarklasse unterrichtet wird, wie in den meisten Deutschschweizer
Kantonen.
Letztes Wort noch nicht gefallen
Der Kanton Thurgau begebe sich mit der Abschaffung des Frühfranzösisch
in eine Sackgasse und gefährde den Sprachenfrieden, argumentierten sie. Das
Argument, die Schüler seien überfordert, treffe nicht zu. Drei Viertel der
Schüler habe keine Probleme mit dem Französisch-Unterricht, wie Umfragen bei
Thurgauer Lehrern ergeben hätten.
Das letzte Wort in Sachen Frühfranzösisch ist mit dem Entscheid vom
Mittwoch noch nicht gefallen. Denn ein Behördenreferendum ist wahrscheinlich.
Damit es zustande kommt, müssen mindestens 30 der 130 Ratsmitglieder zustimmen.
Lanciert kann das Behördenreferendum aber erst nach der Schlussabstimmung, nach
der zweiten Lesung der Vorlage. Diese soll in einer der nächsten Sitzungen
stattfinden.
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