Der Regierungsrat erklärt eine Motion von
Bernhard Diethelm (SVP, Vorderthal) nicht erheblich. Denn «es darf nicht sein,
dass unzählige Lehrpersonen ohne reguläre Ausbildung in der Volksschule
unterrichten».
Regierung hält an Sprachdiplom für Lehrer fest, Höfner Volksblatt, 22.5.
Von einer Lehrperson im Kanton Schwyz wird heutzutage mindestens eine
Fremdsprache verlangt – und zwar auf dem Niveau C1. Fehlt den Studierenden der
Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) bei der Diplomfeier das Sprachdiplom,
wird das Lehrdiplom nicht ausgehändigt. Falls sie in den Schuldienst einsteigen,
gelten sie als nicht diplomiert, also nicht vollständig ausgebildet und dürfen
nur mit einer befristeten Lehrbewilligung unterrichten. Um nahtlos unterrichten
zu können, sprich das Bachelordiplom zu erhalten, müssen sie innert drei Jahren
das Sprachdiplom nachholen. Erreichen sie das Diplom nicht, dürfen sie nicht
mehr unterrichten.
Für Kantonsrat Bernhard Diethelm kommt dies faktisch einem Berufsverbot
gleich, weshalb er sich mit einer Motion an die Regierung wandte und eine
Anpassung des Volksschulgesetztes forderte. «Im Sinne einer guten Schule sollen
nur ausgebildete Lehrpersonen an der Volksschule unterrichten», schreibt die
Regierung in ihrer Antwort und hält am bestehenden Gesetz fest.
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