28. Mai 2017

Keine Aufweichung der Fremdsprachenausbildung in Schwyz

Der Regierungsrat erklärt eine Motion von Bernhard Diethelm (SVP, Vorderthal) nicht erheblich. Denn «es darf nicht sein, dass unzählige Lehrpersonen ohne reguläre Ausbildung in der Volksschule unterrichten».
Regierung hält an Sprachdiplom für Lehrer fest, Höfner Volksblatt, 22.5.


Von einer Lehrperson im Kanton Schwyz wird heutzutage mindestens eine Fremdsprache verlangt – und zwar auf dem Niveau C1. Fehlt den Studierenden der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) bei der Diplomfeier das Sprachdiplom, wird das Lehrdiplom nicht ausgehändigt. Falls sie in den Schuldienst einsteigen, gelten sie als nicht diplomiert, also nicht vollständig ausgebildet und dürfen nur mit einer befristeten Lehrbewilligung unterrichten. Um nahtlos unterrichten zu können, sprich das Bachelordiplom zu erhalten, müssen sie innert drei Jahren das Sprachdiplom nachholen. Erreichen sie das Diplom nicht, dürfen sie nicht mehr unterrichten.

Für Kantonsrat Bernhard Diethelm kommt dies faktisch einem Berufsverbot gleich, weshalb er sich mit einer Motion an die Regierung wandte und eine Anpassung des Volksschulgesetztes forderte. «Im Sinne einer guten Schule sollen nur ausgebildete Lehrpersonen an der Volksschule unterrichten», schreibt die Regierung in ihrer Antwort und hält am bestehenden Gesetz fest. 


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