4. Mai 2017

Bundesgericht erklärt Bündner Fremdspracheninitiative für gültig

Auch in Graubünden sind Fremdsprachen heute das grosse Thema. Die Bündner Fremdspracheninitiative widerspricht nicht offensichtlich übergeordnetem Recht und ist damit gültig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Bündner werden somit darüber abstimmen, ob auf Primarschulstufe nur noch eine Fremdsprache unterrichtet werden soll.
In den romanisch- und italienischsprachigen Regionen Graubündens soll gemäss der Initiative nur noch Deutsch als Fremdsprache unterrichtet werden. Englisch soll hingegen in den deutschsprachigen Teilen auf dem Stundenplan der Primarschüler stehen.
Bündner Fremdspracheninitiative für gültig erklärt, Bund, 3.5.


Knapper Entscheid
Der Entscheid der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts fiel am Mittwoch mit drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die unterlegene Minderheit vertrat die Ansicht, dass das in der Bundesverfassung festgehaltene Diskriminierungsverbot verletzt werde.

Ebenso werde die in der Kantonsverfassung verankerte Gleichheit des Romanischen, Italienischen und Deutschen missachtet. Während die beiden Minderheiten die Sprache der Mehrheit lernen müssten, stünde auf dem Lehrplan der Deutschsprachigen Englisch.

Die drei anderen Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass die als allgemeine Anregung eingereichte Initiative durchaus so umgesetzt werden könne, dass sie mit übergeordnetem Recht vereinbar sei. Eine Verletzung desselben steche nicht ins Auge.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen