Auch in Graubünden sind Fremdsprachen heute das grosse Thema. Die
Bündner Fremdspracheninitiative widerspricht nicht offensichtlich
übergeordnetem Recht und ist damit gültig. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Bündner werden somit darüber abstimmen, ob auf Primarschulstufe nur noch
eine Fremdsprache unterrichtet werden soll.
In den romanisch- und italienischsprachigen Regionen Graubündens soll
gemäss der Initiative nur noch Deutsch als Fremdsprache unterrichtet werden.
Englisch soll hingegen in den deutschsprachigen Teilen auf dem Stundenplan der
Primarschüler stehen.
Bündner Fremdspracheninitiative für gültig erklärt, Bund, 3.5.
Knapper Entscheid
Der Entscheid der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des
Bundesgerichts fiel am Mittwoch mit drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die
unterlegene Minderheit vertrat die Ansicht, dass das in der Bundesverfassung
festgehaltene Diskriminierungsverbot verletzt werde.
Ebenso werde die in der Kantonsverfassung verankerte Gleichheit des
Romanischen, Italienischen und Deutschen missachtet. Während die beiden
Minderheiten die Sprache der Mehrheit lernen müssten, stünde auf dem Lehrplan
der Deutschsprachigen Englisch.
Die drei anderen Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass die als
allgemeine Anregung eingereichte Initiative durchaus so umgesetzt werden könne,
dass sie mit übergeordnetem Recht vereinbar sei. Eine Verletzung desselben
steche nicht ins Auge.
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