17. Mai 2017

Bern schickt neue Regelung für Sonderschulen in Vernehmlassung

Der Kanton Bern will die Sonderschulung für Kinder und Jugendliche künftig einfacher regeln. Am Dienstag wurde dazu die Vernehmlassung eröffnet.
Unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule, Bund, 17.5. 


Regel- und Sonderschulen sollen künftig unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule geführt werden. So sieht es der Bericht Sonderpädagogik vor, den Erziehungsdirektor Bernhard Pulver am Dienstag vor den Medien präsentierte. Im Kanton Bern erhalten rund 2500 oder 2,4 Prozent aller schulpflichtigen Kinder und Jugendliche Sonderschulbildung. Davon besuchen rund 2000 eine Sonderschule oder werden in Sonderschulheimen unterrichtet. Die übrigen knapp 500 Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Sonderschulbildung in der Regelschule. Diese Aufteilung hat sich laut Erziehungsdirektion bewährt und soll beibehalten werden. Zudem soll die Landschaft der Sonderschulen und Sonderschulheime nicht umgepflügt werden, da hier bereits ein differenziertes Angebot und viel Knowhow bestehe.

Verantwortung neu bei Erziehungsdirektion

Die Sonderschulbildung solle aber übersichtlicher organisiert werden. Neu soll sie Teil der Volksschule sein und im Volksschulgesetz verankert werden. Bisher war die Gesundheits- und Fürsorgedirektion für die Sonderschulbildung zuständig. Neu soll die Verantwortung zur Erziehungsdirektion wechseln. Nichts ändern soll sich aber an der Finanzierung der Sonderschulen: Via Lastenverteiler Sozialhilfe tragen der Kanton und die Gemeinden je 50 Prozent der Kosten. Der Bericht Sonderpädagogik geht nun bis am 28. Juni in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat soll sich im Januar 2018 damit befassen, bevor der Bericht dem Kantonsparlament unterbreitet wird. 

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