6. April 2017

Aargau lehnt Kopftuchverbot ab

Ein neuer Leitfaden zeigt den Schulen auf, wo im Umgang mit religiös begründeten Anliegen verbindliche Regelungen bestehen. Auslöser dafür war ein Vorstoss der CVP-Fraktion im Grossen Rat.
Kopftuch, Handschlag, Schwimmen: Diese Regeln empfiehlt der Aargau den Schulen, Aargauer Zeitung, 5.4. von Jörg Meier


Die öffentlichen Schulen werden politisch und konfessionell neutral geführt. Es gibt deshalb grundsätzlich kein Schulangebot, an dem Schülerinnen und Schüler nicht teilnehmen können. Trotzdem kommt es im schulischen Alltag immer wieder vor, dass es im Umgang mit religiösen Bedürfnissen und Traditionen zu Konflikten kommt: Eltern weigern sich aus religiösen Gründen, ihre Kinder ins Klassenlager reisen zu lassen; Kopftücher im Unterricht sind immer wieder ein Thema oder auch die Dispensation vom Schwimmunterricht.

Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörden vor Ort sind es gewohnt, in solchen Fällen pragmatische Lösungen zu finden. Immer wieder aber geschieht es, dass Eltern die Entscheide von Schulpflege oder Schulleitung nicht akzeptieren und für ihre Anliegen bis vor Bundesgericht gehen.

Eher ein Anliegen der Politik
Die Abteilung Volksschule des Departements Bildung. Kultur und Sport (BKS) hat nun einen Leitfaden verfasst, der die Schulen unterstützen und mögliche Unsicherheiten klären soll. «Der Leitfaden zeigt auf, bei welchen Fragen es verbindliche Regelungen und konkrete Gerichtsentscheide gibt», erklärte Simone Strub, Sprecherin des BKS. Dadurch definiere der Leitfaden auch den Ermessensspielraum, aber auch die Grenzen für die individuellen Lösungen im Einzelfall.

Auslöser für die Verfassung des Leitfadens durch die Abteilung Volksschule war ein Vorstoss der CVP-Fraktion im Mai 2016 zum Thema «gutes Zusammenleben der Menschen im Kanton Aargau». Unter anderem hatte die Fraktion dabei angeregt, einen Leitfaden zum Umgang mit religiösen Bedürfnissen und religiösen Fragestellungen zuhanden der Volksschule zu erarbeiten. Mit der 11 Seiten umfassenden Handreichung «Umgang mit religiösen Fragen an der Volksschule» hat die Regierung das Anliegen erfüllt.

Die Handreichung zeigt auf, dass es im schulischen Alltag Praktiken und Gewohnheiten gibt, die nicht auf rechtlichen Grundlagen beruhen. Es gibt vielfältige kulturelle Werte, die nicht gesetzlich geregelt sind. Zum Beispiel bestehen weder im Bundesrecht noch im aargauischen Recht Normen, in denen der Umgang mit der Verweigerung des Händedrucks geregelt ist. Als oberster Leitsatz bei allen Entscheidungen gilt: Das Kindeswohl sollte grundsätzlich im Zentrum der Abwägung stehen.

Als durchaus hilfreich und sinnvoll bezeichnet Philipp Grolimund, Co-Präsident des Verbandes Aargauer Schulleiter, den neuen Leitfaden, schränkt aber ein: «Die Thematik beschäftigt die Politik mehr als die Schule.»

Die Handreichung vermittelt eine Reihe von konkreten Lösungsansätzen aus dem Schulalltag: Schülerinnen und Schüler anderer Religionen sollen auf Gesuch hin an den hohen Feiertagen ihrer Religion vom Unterrichtsbesuch beurlaubt werden. Sie macht Vorschläge, wie mit den christlichen Festen und Bräuchen im Unterricht umgegangen werden kann und dass es den Schulen überlassen bleibt, ob sie Kruzifixe in den Schulzimmern erlauben möchten. Klar hält der Leitfaden auch fest, dass das Fach Ethik und Religionen auf jeden Fall obligatorisch ist; das Verhalten der Lehrpersonen aber muss jedoch im Einklang stehen mit der weltanschaulichen Neutralität der öffentlichen Schule, wie sie das Schulgesetz vorsieht.
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Formularende
Kopftücher im Unterricht
Heisst das, dass nur noch leidenschaftslose Stoffvermittler gefragt sind? «Überhaupt nicht», sagt Philipp Grolimund. «Die Lehrpersonen sollen und können sich weiterhin für ihre Anliegen engagieren; sei es der Biologe, der für den Umweltschutz sensibilisiert, sei es die Primarlehrerin, die den Klassenhund in ihrer Klasse einführt.» Was aber nicht gehe, sei, dass Lehrpersonen die Schüler beeinflussen, oder dass sie gar missionieren. Da greife die Schulleitung sofort ein, wenn sie entsprechende Signale erhalte.
Klar auch die Position der Regierung, was den Schwimmunterricht betrifft: Da gibt es keine Dispensationen aus religiösen Gründen. Gleichzeitig will man aber auch kein Verbot von Burkinis beim Schwimmunterricht an Aargauer Schulen.

Kopftücher im Schulunterricht sind erlaubt; der Grosse Rat hat im März 2014 diese Haltung nochmals bestätigt und die Einführung eines Kopftuchverbots an den öffentlichen Schulen abgelehnt. Lehrerinnen hingegen dürfen während des Unterrichts keine Kopftücher aus religiösen Gründen tragen.


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