17. Januar 2017

EDK plant 'Good Practice'-Bericht zum Sprachenunterricht

Das aktuelle Tätigkeitsprogramm der EDK für die Programmperiode bis 2019 steht im Zeichen der Konsolidierung. Die Kantone haben in den vergangenen Jahren wichtige Instrumente für die Bildungskooperation geschaffen. In den kommenden Jahren soll in erster Linie an der Umsetzung der bereits vereinbarten Lösungen gearbeitet werden.
Konsolidierung bei der interkantonalen Bildungszusammenarbeit, Pressestelle EDK, 17.1.


Seit dem 1. Januar 2017 ist die Zürcher Regierungsrätin Silvia Steiner Präsidentin der EDK. Die Stabsübergabe beim EDK-Präsidium nahmen der scheidende Präsident, Regierungsrat Christoph Eymann, und die neue Präsidentin zum Anlass, an einer Medieninformation am 17. Januar 2017 in Bern einen Ausblick auf die Arbeitsschwerpunkte der EDK bis 2019 vorzunehmen. Christoph Eymann tritt per Anfang Februar nach 16 Jahren als Bildungsdirektor des Kantons Basel-Stadt zurück.

Konsolidierung als Leitmotiv: Die EDK vollzieht heute zwölf interkantonale Staatsverträge (Konkordate) im Bildungsbereich und stützt ihre Arbeiten auf diese Konkordate ab. Die Mehrheit dieser Vereinbarungen ist ab den 2000er-Jahren erarbeitet worden und in Kraft getreten. Dieser Ausbau des interkantonalen Vertragsrechts im Bildungsbereich in den letzten 15 Jahren hängt wesentlich mit den neuen Bildungsartikeln in der Bundesverfassung von 2006 zusammen und mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) von 2008. Regierungsrätin Silvia Steiner und Regierungsrat Christoph Eymann wiesen beide darauf hin, dass sich die EDK mit ihrem Tätigkeitsprogramm 2015–2019 in einer Phase der Konsolidierung befinde. Man habe in den vergangenen Jahren wichtige Instrumente geschaffen wie z.B. neue Konkordate unter den Kantonen oder das nationale Bildungsmonitoring zusammen mit dem Bund. Jetzt gelte es in erster Linie, die vereinbarten Lösungen umzusetzen und die neu geschaffenen Instrumente gut zu nutzen. Die Schaffung von neuen Konkordaten ist zurzeit nicht vorgesehen.

Schwerpunkte der Bildungskooperation bis 2019: Das aktuelle Tätigkeitsprogramm der EDK betrifft die Programmperiode bis 2019. Einige Schwerpunkte:
·         2019 wird die EDK eine zweite Bilanz über die Harmonisierung der obligatorischen Schule ziehen. Gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung betrifft das die Strukturen und Ziele der obligatorischen Schule. Dabei wird die EDK erstmals über Ergebnisse von Evaluationen verfügen, die zeigen, wie gut die Schülerinnen und Schüler die 2011 von der EDK festgelegten nationalen Bildungsziele erreichen. Die stichprobenbasierten Erhebungen wurden 2016 (Mathematik am Ende der obligatorischen Schule) durchgeführt resp. sind für 2017 geplant (Schulsprache und erste Fremdsprache am Ende der Primarstufe).
·         Beim Sprachenunterricht sind in den nächsten Jahren vor allem die Kantone gefordert, die heute in 23 Kantonen umgesetzte Sprachenstrategie zu halten respektive sich der Lösung noch anzuschliessen. Unterstützung von der nationalen Ebene gibt es u. a. im Bereich Schüleraustausch (neue nationale Fachagentur). Geplant sind zudem EDK-Empfehlungen und ein Good-Practice-Bericht. Die EDK-Präsidentin unterstrich, dass es in der Sprachenfrage heute vor allem Ruhe und Sachlichkeit brauche. Man müsse der Schule Zeit geben und die Lehrpersonen angemessen unterstützen.

·         An der Medieninformation ebenfalls erwähnt wurden geplante Arbeiten zur gymnasialen Ausbildung (z. B. Stellenwert von Informatik am Gymnasium oder Planen einer nationalen Evaluation des Gymnasiums), die Totalrevision der Interkantonalen Universitätsvereinbarung oder die Erarbeitung einer Strategie zu Bildung und Digitalisierung. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Arbeiten finden sich im EDK-Tätigkeitsprogramm.

·         Die Vertretung der Kantone in der Zusammenarbeit mit dem Bund bleibt eine der zentralen Aufgaben der EDK. Auch diese Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen Jahren intensiviert und ist heute besser abgestützt denn je. 2018 wird man in die dritte Runde des Bildungsmonitorings gehen, der dritte Bildungsbericht wird erscheinen. Auf dieser Basis werden Bund und Kantone ihre gemeinsamen Ziele für den Bildungsraum Schweiz fortschreiben. Das ist ein Beitrag an eine langfristig ausgerichtete Systementwicklung, die sich an Expertise (Befunde aus Forschung und Statistik) orientiert. Christoph Eymann stellte fest, dass man mit dem Bildungsmonitoring – das auf Initiative der Kantone eingerichtet wurde – in der Schweiz ein Instrument geschaffen habe, das als vorbildlich für einen Politikbereich gelten könne.


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