Der Bundesrat greift im
Sprachenstreit doch nicht ein. Primarschulen sollen weiterhin kantonal über das
Frühfranzösich entscheiden.
Bund will doch kein Gesetz zum Französisch-Zwang, Basler Zeitung, 16.12.
Der Bund will die Kantone nun doch nicht per Gesetz zum
Französischunterricht in der Primarschule zwingen. Er verzichtet vorerst
darauf, die Frage auf Bundesebene zu regeln. Den Entscheid begründet der
Bundesrat mit Entscheiden der letzten Monate auf kantonaler Ebene. Damit seien
für ihn die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene zurzeit nicht
gegeben, schreibt das Innendepartement (EDI) in einer Mitteilung.
Das dürfte sich vor allem auf den Kanton Thurgau beziehen. Dieser will
seinen Entscheid gegen das Frühfranzösisch überdenken. Der Bundesrat will nun
abwarten. Er hat das EDIbeauftragt, die
Situation neu zu beurteilen, sollte ein Kanton entscheidend von der unter den Kantonen
vereinbarten Lösung abweichen.
Im Sommer hatte der Bundesrat Vorschläge für einen Artikel im
Sprachengesetz in die Vernehmlassung geschickt. Schon damals sagte Bundesrat
Alain Berset, er hoffe nach wie vor, dass eine Gesetzesänderung nicht nötig
sein werde.
Röstigraben in der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung hatten die Deutsch- und die Westschweiz die Frage
unterschiedlich beurteilt. Die französischsprachigen Kantone möchten, dass der
Bund rasch und entschieden eingreift, wenn die Sprachenstrategie durch einen
Kanton in Frage gestellt wird.
Einige deutschsprachige Kantone lehnen einen Eingriff des Bundes dagegen
grundsätzlich ab. Andere wiederum sind der Ansicht, dass das Eingreifen des
Bundes zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und unverhältnismässig wäre. Für ein
Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt sprach sich der Lehrerverband aus.
Kantone sollen handeln
Der Bundesrat sehe sich durch die Resultate der Vernehmlassung in seiner
Haltung bestätigt, schreibt das EDI. Er betone, dass weiterhin alles
unternommen werden müsse, um die Harmonisierung des Sprachenunterrichts
beizubehalten und weiter auszubauen.
Das EDI und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
wollen sich spätestens im zweiten Semester 2017 treffen, um die Entwicklungen
zu besprechen.
Drei Varianten diskutiert
Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung drei Varianten für eine
gesetzliche Regelung vorgeschlagen. Er bevorzugte dabei jene Variante, welche
den Kantonen am meisten Spielraum liesse. Damit würde lediglich festgelegt,
dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe beginnen
und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.
Die Kantone hatte sich 2004 darauf geeinigt, die erste Fremdsprache
spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr zu
unterrichten. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere
Englisch. Zehn Jahre später bestätigten sie den Entscheid.
Mehrere Kantone zogen aber in den letzten Jahren in Betracht, das
Frühfranzösisch zu kippen. Im April schickte die Thurgauer Regierung einen
neuen Lehrplan ohne Französisch in der Primarschule in die Vernehmlassung. Im
September beschloss sie dann aber, dass das Kantonsparlament erneut darüber
abstimmen soll, ob der Französischunterricht aus der Primarschule verbannt
wird.
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