16. Dezember 2016

Der grosse Rückzieher des Alain Berset

Der Bundesrat greift im Sprachenstreit doch nicht ein. Primarschulen sollen weiterhin kantonal über das Frühfranzösich entscheiden.
Bund will doch kein Gesetz zum Französisch-Zwang, Basler Zeitung, 16.12.

Der Bund will die Kantone nun doch nicht per Gesetz zum Französischunterricht in der Primarschule zwingen. Er verzichtet vorerst darauf, die Frage auf Bundesebene zu regeln. Den Entscheid begründet der Bundesrat mit Entscheiden der letzten Monate auf kantonaler Ebene. Damit seien für ihn die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene zurzeit nicht gegeben, schreibt das Innendepartement (EDI) in einer Mitteilung.
Das dürfte sich vor allem auf den Kanton Thurgau beziehen. Dieser will seinen Entscheid gegen das Frühfranzösisch überdenken. Der Bundesrat will nun abwarten. Er hat das EDIbeauftragt, die Situation neu zu beurteilen, sollte ein Kanton entscheidend von der unter den Kantonen vereinbarten Lösung abweichen.

Im Sommer hatte der Bundesrat Vorschläge für einen Artikel im Sprachengesetz in die Vernehmlassung geschickt. Schon damals sagte Bundesrat Alain Berset, er hoffe nach wie vor, dass eine Gesetzesänderung nicht nötig sein werde.

Röstigraben in der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung hatten die Deutsch- und die Westschweiz die Frage unterschiedlich beurteilt. Die französischsprachigen Kantone möchten, dass der Bund rasch und entschieden eingreift, wenn die Sprachenstrategie durch einen Kanton in Frage gestellt wird.

Einige deutschsprachige Kantone lehnen einen Eingriff des Bundes dagegen grundsätzlich ab. Andere wiederum sind der Ansicht, dass das Eingreifen des Bundes zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und unverhältnismässig wäre. Für ein Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt sprach sich der Lehrerverband aus.

Kantone sollen handeln
Der Bundesrat sehe sich durch die Resultate der Vernehmlassung in seiner Haltung bestätigt, schreibt das EDI. Er betone, dass weiterhin alles unternommen werden müsse, um die Harmonisierung des Sprachenunterrichts beizubehalten und weiter auszubauen.
Das EDI und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wollen sich spätestens im zweiten Semester 2017 treffen, um die Entwicklungen zu besprechen.

Drei Varianten diskutiert
Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung drei Varianten für eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen. Er bevorzugte dabei jene Variante, welche den Kantonen am meisten Spielraum liesse. Damit würde lediglich festgelegt, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf Primarschulstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss.

Die Kantone hatte sich 2004 darauf geeinigt, die erste Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr zu unterrichten. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere Englisch. Zehn Jahre später bestätigten sie den Entscheid.
Mehrere Kantone zogen aber in den letzten Jahren in Betracht, das Frühfranzösisch zu kippen. Im April schickte die Thurgauer Regierung einen neuen Lehrplan ohne Französisch in der Primarschule in die Vernehmlassung. Im September beschloss sie dann aber, dass das Kantonsparlament erneut darüber abstimmen soll, ob der Französischunterricht aus der Primarschule verbannt wird. 

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