1. November 2016

Thurgau und Schaffhausen entscheiden indirekt über Lehrplan 21

Die Stimmberechtigen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen befinden am 27. November, wer künftig über Lehrpläne zu entscheiden hat. Initiativen in beiden Kantonen verlangen, dass dies die Kantonsparlamente tun sollen. Das letzte Wort könnte sogar das Volk haben.
Thurgau und Schaffhausen entscheiden indirekt über Lehrplan 21, sda, 31.10.


Die Initiative «Ja zu einer guten Thurgauer Volksschule» verlangt, dass die Lehrpläne in Zukunft vom Grossen Rat genehmigt werden müssen. Die «grenzenlose Reformitis» der letzten 20 Jahre habe der Schule geschadet und müsse gestoppt werden, sagen die Initianten. Zu ihnen gehören Kantonsräte von SVP, CVP, SP und zwei Kleinparteien.

Die Kritik richtet sich hauptsächlich gegen den Lehrplan 21. Mit diesem würden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den zentralen Fächern Deutsch und Mathematik weiter sinken.

Im Lehrplan sollen konkrete Jahrgangs-Lernziele festgeschrieben werden: Lesen, Schreiben, Rechnen sowie «eine positive Arbeitshaltung». Der Lehrplan müsse dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt und dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die seit dem Jahr 2015 neu erlassenen Lehrpläne müssten innerhalb von zwei Jahren angepasst und genehmigt werden.

Das Kantonsparlament lehnte die Initiative mit 97 zu 22 Stimmen ab. Kritische Stimmen gegen die Volksschule gebe es immer, argumentierten die Initiativ-Gegner. Der Lehrplan bilde nur das Grundgerüst, entscheidend seien die Lehrerinnen und Lehrer. Die Regierung hatte sogar die Gültigkeit des Volksbegehrens in Frage gestellt, da ihr bei einer Annahme rückwirkend Kompetenzen entzogen würden.

Bei der Ausarbeitung des Lehrplans 21, der im August 2017 eingeführt werden soll, liess sich die Regierung von der Initiative nicht beirren. Offen liess die SVP-Bildungsdirektorin jedoch die Sprachenfrage: Der Grosse Rat muss nochmals darüber abstimmen, ob der Französisch-Unterricht auf die Oberstufe verschoben werden soll.

Die Stimmberechtigten im Kanton Schaffhausen entscheiden über die Initiative «Ja zu Lehrpläne vors Volk». Auch sie stimmen damit indirekt über den Lehrplan 21 ab. Die Initiative verlangt, dass in Zukunft Lehrpläne vom Kantonsrat genehmigt werden und zwar mit obligatorischer Referendumspflicht. Das letzte Wort hätten die Stimmberechtigten.

Wenn der Kantonsrat einem Lehrplan nicht mit 4/5-Mehrheit zustimmt, müsste eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Bislang ist im Kanton Schaffhausen der Erziehungsrat zuständig für den Erlass von Lehrplänen.

Ziel der Initianten ist es, den Lehrplan 21 zu verhindern oder zumindest die Einführung zu verzögern. In Schaffhausen tritt der neue Lehrplan auf das Schuljahr 2018/19 in Kraft. Mithilfe einer Übergangsbestimmung will die Initiative erreichen, dass er nun rückwirkend dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt wird.
Die Volksinitiative, deren treibende Kraft die SVP ist, reiht sich ein in eine ganze Serie von entsprechenden Vorstössen in anderen Kantonen. In Schaffhausen hat sich der Kantonsrat bereits im vergangenen Jahr mit einer Motion und einem Postulat aus den Reihen der EDU befasst, die den Lehrplan 21 verhindern wollten. Beide Vorstösse lehnte das Parlament mehrheitlich ab.

Kantonsrat, Regierungsrat und Erziehungsrat wollen an der bisherigen Zuständigkeit nichts ändern. Nach Auffassung der Mehrheit des Kantonsrats soll ein Fachgremium Lehrpläne beraten und nicht das Parlament. Allein schon wegen der fachspezifischen Inhalte und der häufig notwendigen Anpassungen wäre eine Bewilligung durch den Kantonsrat respektive durch das Volk nicht praktikabel. Ausserdem sind Lehrpläne keine Gesetzeswerke sondern Planungsinstrumente.
Daneben sprechen laut Kantonsrat auch rechtsstaatliche Überlegungen dagegen, mittels einer Übergangsbestimmung den rechtsgültigen Beschluss zur Einführung des Lehrplans 21 rückwirkend ausser Kraft zu setzen.

Ähnliche Bestrebungen, den Lehrplan 21 zu bodigen, gibt es auch im Kanton Bern. Dort kam im Sommer die Volksinitiative «Für demokratische Mitsprache - Lehrpläne vors Volk!» zustande. Das Begehren verlangt ebenfalls, dass neue Lehrpläne künftig vom Grossen Rat erlassen werden.

Im Kanton Basel-Landschaft entscheidet allerdings weiterhin der Bildungsrat über die Einführung des Lehrplans 21. Die Stimmbevölkerung lehnte eine Initiative, die diese Kompetenz ans Kantonsparlament verschieben wollte, ab.


2 Kommentare:

  1. Fairerweise muss angefügt werden, dass im Baselbiet dem Lehrplan 21 anderweitig die Zähne gezogen wurden. Und ein Frontalangriff auf den LP21 ist dort ebenfalls in den Startlöchern.

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  2. In den Startlöchern heisst konkret: Die Initiative «Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen» wurde mit den notwendigen Unterschriften bereits bei der kantonalen Verwaltung deponiert.

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