8. November 2016

Bedrängte Volkshoheit über die Schule

Das Initiativkomitee für eine gute Schwyzer Volksschule analysiert die laufenden Attacken gegen die Entscheidungshoheit der Bevölkerung über die Schule und klärt nun die Öffentlichkeit regelmässig über gravierende Sachverhalte auf. Eine neue, umfassendere Initiative soll der alten Forderung zum Durchbruch verhelfen: Über unsere Volksschule soll das Volk entscheiden.
Bedrängte Volkshoheit über die Schule, Communiqué Initiativkomitee für eine gute Schwyzer Volksschule, 8.11.


Zwei Zeitungsmeldungen der letzten Oktoberwoche alarmierten viele Bürger und auch das Initiativkomitee mit geradezu totalitären Ansprüchen von Seiten der Bildungs-Administratoren:

«Die 26 kantonalen Erziehungsdirektoren entscheiden an ihrer Plenarsitzung über aktuelle und künftige Schulfragen und deren Finanzierung. (adm)». Dieser Satz ist das Schluss-Bouquet der Meldung vom 31. Oktober 2016 über die neue Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK, Silvia Steiner. Er wurde den Zeitungen von «der Administration» zugesandt. Damit wird eine Entscheidungsmacht der EDK suggeriert, die dieser gar nicht zusteht. Selbstverständlich können die EDK-Regierungsräte weder über Schulfragen, noch über deren Finanzierung diktatorisch entscheiden. Auch durch ständige Wiederholung wird diese Anmassung keineswegs rechtens. Doch es sieht danach aus, als hoffe «die Administration», dass die Bevölkerung irgendwann ihre grundlegenden Entscheidungsrechte über die Schule vergisst.

Die zweite, nicht minder totalitäre Aussage wurde vom Bezirksschulrat Höfe am 28. Oktober 2016 bezüglich der Aufhebung des Sek1-Schulstandortes Freienbach verkündet: «Der Souverän darf nicht einbezogen werden.» Gemäss Definition ist der Souverän die oberste Entscheidungsmacht im Staat. Wer masst sich an, dem Volk als oberstem Entscheidungsträger den Einbezug zu verwehren? Der Bezirksrat vermeldet, «ein Verwaltungsgerichtsentscheid» habe «verboten, dass das Volk an der Urne darüber befinden kann.» Und: «Begründet wird der Entscheid damit, dass die Festlegung der Schulstandorte beim Regierungsrat und nicht bei der Bezirksgemeinde liege.» Auch hier wird eine alleinige Entscheidungsgewalt des Regierungsrates vorgegeben, die rechtlich nicht besteht.

Auch wenn Planungs-Grundsatzabstimmungen bisher nicht ausdrücklich im Gesetz umschrieben sind, wäre es ohne weiteres möglich, das Volk vor einer folgenschweren und millionenteuren Planung über die Schliessung eines Schulstandortes zu befragen. Wenn man denn wollte.


Das erst vor wenigen Jahren für 16 Millionen sanierte Leutschen-Schulhaus in Freienbach zeichnet sich laut Höfner Volksblatt aus durch «ein positives Klima, ein gut funktionierendes Lehrerteam und eine familiäre Atmosphäre», was von Eltern und Schülern geschätzt werde. Es gebe grosse Opposition im Volk und den Lehrern sei ein Maulkorb umgehängt worden, wird berichtet. Das verheisst keinen guten Erfolg für die geldverschlingende Bau-Planung auf Vorrat. Das Aufblähen der beiden anderen Höfner Schulstandorte und die erzwungene Schüler-Verköstigung an Massen-Mittagstischen in Wollerau und Pfäffikon ist hoch problematisch. Es wäre nur vernünftig und Behördenpflicht, das Volk rechtzeitig – das heisst, jetzt schon – über seinen Willen zu befragen. Schliesslich wird das Volk spätestens beim Baukredit das letzte Wort haben. Mit der Gesamtrevision des Volksschulgesetzes können wir solchen administrativen Anmassungen einen Riegel schieben. Nach der Initiative ist vor der Initiative!

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