Das
Initiativkomitee für eine gute Schwyzer Volksschule analysiert die laufenden
Attacken gegen die Entscheidungshoheit der Bevölkerung über die Schule und
klärt nun die Öffentlichkeit regelmässig über gravierende Sachverhalte auf.
Eine neue, umfassendere Initiative soll der alten Forderung zum Durchbruch
verhelfen: Über unsere Volksschule soll das Volk entscheiden.
Bedrängte Volkshoheit über die Schule, Communiqué Initiativkomitee für eine gute Schwyzer Volksschule, 8.11.
Zwei
Zeitungsmeldungen der letzten Oktoberwoche alarmierten viele Bürger und auch
das Initiativkomitee mit geradezu totalitären Ansprüchen von Seiten der
Bildungs-Administratoren:
«Die 26
kantonalen Erziehungsdirektoren entscheiden an ihrer Plenarsitzung über
aktuelle und künftige Schulfragen und deren Finanzierung. (adm)». Dieser Satz
ist das Schluss-Bouquet der Meldung vom 31. Oktober 2016 über die neue
Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK, Silvia Steiner. Er wurde den
Zeitungen von «der Administration» zugesandt. Damit wird eine
Entscheidungsmacht der EDK suggeriert, die dieser gar nicht zusteht.
Selbstverständlich können die EDK-Regierungsräte weder über Schulfragen, noch
über deren Finanzierung diktatorisch entscheiden. Auch durch ständige
Wiederholung wird diese Anmassung keineswegs rechtens. Doch es sieht danach
aus, als hoffe «die Administration», dass die Bevölkerung irgendwann ihre
grundlegenden Entscheidungsrechte über die Schule vergisst.
Die
zweite, nicht minder totalitäre Aussage wurde vom Bezirksschulrat Höfe am 28.
Oktober 2016 bezüglich der Aufhebung des Sek1-Schulstandortes Freienbach
verkündet: «Der Souverän darf nicht einbezogen werden.» Gemäss Definition ist
der Souverän die oberste Entscheidungsmacht im Staat. Wer masst sich an, dem
Volk als oberstem Entscheidungsträger den Einbezug zu verwehren? Der Bezirksrat
vermeldet, «ein Verwaltungsgerichtsentscheid» habe «verboten, dass das Volk an
der Urne darüber befinden kann.» Und: «Begründet wird der Entscheid damit, dass
die Festlegung der Schulstandorte beim Regierungsrat und nicht bei der
Bezirksgemeinde liege.» Auch hier wird eine alleinige Entscheidungsgewalt des
Regierungsrates vorgegeben, die rechtlich nicht besteht.
Auch
wenn Planungs-Grundsatzabstimmungen bisher nicht ausdrücklich im Gesetz
umschrieben sind, wäre es ohne weiteres möglich, das Volk vor einer
folgenschweren und millionenteuren Planung über die Schliessung eines
Schulstandortes zu befragen. Wenn man denn wollte.
Das
erst vor wenigen Jahren für 16 Millionen sanierte Leutschen-Schulhaus in
Freienbach zeichnet sich laut Höfner Volksblatt aus durch «ein positives Klima,
ein gut funktionierendes Lehrerteam und eine familiäre Atmosphäre», was von
Eltern und Schülern geschätzt werde. Es gebe grosse Opposition im Volk und den
Lehrern sei ein Maulkorb umgehängt worden, wird berichtet. Das verheisst keinen
guten Erfolg für die geldverschlingende Bau-Planung auf Vorrat. Das Aufblähen
der beiden anderen Höfner Schulstandorte und die erzwungene Schüler-Verköstigung
an Massen-Mittagstischen in Wollerau und Pfäffikon ist hoch problematisch. Es
wäre nur vernünftig und Behördenpflicht, das Volk rechtzeitig – das heisst,
jetzt schon – über seinen Willen zu befragen. Schliesslich wird das Volk
spätestens beim Baukredit das letzte Wort haben. Mit der Gesamtrevision des
Volksschulgesetzes können wir solchen administrativen Anmassungen einen Riegel
schieben. Nach der Initiative ist vor der Initiative!
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