9. Juli 2016

Was nicht sein darf, kann nicht sein

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat sich sehr eingehend und differenziertmit der Fremdspracheninitiative auseinandergesetzt. Die Initiative ist gültig. Diesen Schluss hat das höchste Bündner Gericht nicht leichtfertig gezogen, stellte sich der Grosse Rat doch auf den Standpunkt, die Initiative verstosse in rund einem Dutzend Punkte entweder gegen kantonales Verfassungsrecht oder übergeordnetes Bundesrecht. Mit einlässlicher Begründung konnte das Gericht nicht in einem Punkt dem Grossen Rat folgen.
Was nicht sein darf, kann nicht sein, Medienmitteilung Komitee Fremdspracheninitiative Graubünden, 8.7.

Der Entscheid wird von verschiedenen Stimmbürgern an das Bundesgericht weitergezogen. Dies ist ihr gutes Recht. Das Bundesgericht wird neben der Gültigkeit der Initiative zuerst über die Legitimation der Beschwerdeführer zu entscheiden haben. Ohne detailliert auf den Inhalt der Beschwerde einzugehen, bedauert das Initiativkomitee diese Entwicklung. Die Initianten können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Beschwerdeführer nach dem Prinzip „was nicht sein darf, kann nicht sein“ operieren.

Den Initianten wird – so auch von der Mehrheit des Grossen Rates - vorgeworfen, mit der Initiative würden einzelne Sprachregionen diskriminiert. Das ist keineswegs der Fall. In der Initiative geht es um Bildungspolitik und nicht um regionale Sprachenpolitik. In vielen Kantonen wird die heutige Regelung mit zwei Fremdsprachen auf Primarstufe in Frage gestellt. Eine weit verbreitete Überforderung und Unzufriedenheit ist auch in Graubünden feststellbar. Denn Tatsache ist, dass zwei Fremdsprachen in der Primarschule für schwächere Schüler zu viel sind. Die Initianten, die zum grössten Teil tagtäglich mit der Überforderungsproblematik konfrontiert sind, haben mit ihrem Vorstoss ausschliesslich das Kindswohl im Auge. Und zwar auch jenes von Kindern mit Migrationshintergrund, für die das geltende Recht eine zusätzliche Herausforderung bedeutet. Aber auch jenes der italienisch- und romanischsprachigen Gebiete. Auch in diesen Regionen sind viele Schülerinnen und Schüler mit einer zweiten Fremdsprache - konkret dem Englischen – überfordert.

Die Initianten sind überzeugt, dass mit einer geschickten Umsetzung der Initiative die Qualität der Fremdsprachen inkl. Italienisch am Ende der regulären Schulzeit besser sein wird als heute. Die Initiative in Form einer allgemeine Anregung lässt dies sogar zu, ohne dass einer Region in Graubünden ein Sprachenkonzept aufgezwungen wird. Denn zur Diskussion steht allein die Sprachkompetenz am Ende der regulären Schulzeit. Der Weg zu diesem Ziel kann durchaus unterschiedlich sein und damit den regionalen Bedürfnissen besser gerecht werden. Und es ist nicht einmal im Vornherein gesagt, dass dieses bessere System auch teurer sein muss.


Die Initianten bieten Hand zu einer konstruktiven Lösung, denn werden die anstehenden Fragen auf rechtlichem Weg entschieden, verhärten sich die Fronten nur. Die Verlierer wären in jedem Fall die Kinder. 

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