2. Juli 2016

Droht nun eine Klageflut?

Selbst aus Basel-Stadt kommt Kritik amBaselbieter Urteil im Fall Rüegg: Erziehungsdirektor Christoph Eymann befürchtet eine Schädigung der Schule, wenn die Autorität der Lehrerinnen und Lehrer weiter vermindert wird.
Nach Urteil: Den Anwälten von Eltern werden Tür und Tor geöffnet, Basellandschaftliche Zeitung, 1.7. von Bojan Stula

Der Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts erschüttert die hiesige Bildungslandschaft. Zwar ging es im Fall von Martin Rüegg um einen umstrittenen Zeugniseintrag wegen unentschuldigter Absenzen. Doch die vom Gericht abgewiesene Beschwerde des Liestaler Gymnasiallehrers und SP-Landrats gegen eine Weisung seiner eigenen Schulleitung weckt eine grundlegende Befürchtung: Genügt es in Zukunft, wenn Eltern einen Anwalt beiziehen, oder sogar nur mit ihm drohen, um umstrittene Zeugnisnoten oder Promotionsentscheide umzustossen?

Für Michael Weiss, den Geschäftsführer des Baselbieter Lehrerinnen- und Lehrervereins (LVB), liegt die Antwort auf der Hand: «Es ist klar, dass sich Eltern durch dieses Urteil ermutigt fühlen werden, in Streitfällen mit den Schulen den juristischen Weg zu beschreiten.»

Weg des geringsten Widerstands
Diese Ermutigung könnte gleich in doppelter Hinsicht wirken: Einerseits haben die Kantonsrichter der Einsprachemöglichkeit von Lehrern gegen Weisungen der eigenen Schulleitung eine Absage erteilt. Alleine das hält der Baselbieter SVP-Landrat Paul Wenger für ein «total falsches Signal»: «Wenn Schulleitungen einen Lehrerentscheid einfach übersteuern können, dann bleibt für die Lehrerschaft wirklich nicht mehr viel an Kompetenzen übrig.» Viel mehr sollten Schulleitungen ihren Lehrkräften den Rücken «gegen Angriffe von aussen» stärken, kritisiert der frühere Mathematiklehrer.

Anderseits geht nach dem Urteil in der Lehrerschaft die Befürchtung um, dass die Schulleitungen in Zukunft vermehrt den Weg des geringsten Widerstands gehen und vor Eltern-Interventionen einknicken werden. Welche Schulleitung könne es sich schon leisten, in unter Umständen gleich mehrere Rechtsstreitigkeiten mit Eltern verwickelt zu sein, fragt rhetorisch LVB-Geschäftsführer Michael Weiss und nennt ein konkretes Beispiel: An einer Primarschule im Bezirk Arlesheim hätten kürzlich Eltern Druck auf eine Primarlehrerin aufgesetzt, um für ihren Sprössling den Übertritt ins Niveau P der Sek I zu erwirken. Als sich diese an die Schulleitung wandte, erhielt sie die erhoffte Rückendeckung nicht. Im Gegenteil: Die Schulleitung empfahl ihr, dem Schüler die besseren Noten zu geben. Ganz nach dem Motto: «Soll sich doch die Sek I mit dem Problem herumärgern.» Weiss ist überzeugt: «Die Schulleitungen wissen jetzt: Wenn sie den Eltern nachgeben, dann herrscht Ruhe, schliesslich kann kein Lehrer mehr etwas gegen eine solche Weisung unternehmen.»

Wortkarge Bildungsdirektion
Die Befürchtung, dass jetzt den Interventionen von Eltern-Anwälten Tür und Tor geöffnet worden ist, wird von der Baselbieter Bildungsdirektion (BKSD) geradezu befeuert: «Wir nehmen den Entscheid des Kantonsgerichts zur Kenntnis. Das Einschalten eines Anwalts ist das Recht aller Bürgerinnen und Bürger.» Das ist alles, was sich BKSD-Projektleiterin Veronika Lévesque am Tag danach entlocken lässt.
Da reagiert der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann wesentlich resoluter: «Ich habe Respekt vor Lehrpersonen, welche den beschwerlicheren Weg gehen und fadenscheinige Erklärungen von Schülerinnen hinterfragen. Solche Lehrpersonen muss man stützen. Es schadet der Schule und damit sehr direkt den Kindern, wenn die Autorität der Lehrerinnen und Lehrer weiter vermindert wird.» Wenn Eltern, wie zuletzt vermehrt beobachtet, mit Unterstützung von Anwälten versuchen, einzelne Noten ihrer Kinder zu verbessern, dann «entfernen wir uns vom Sollzustand einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Schülern sowie deren Eltern», urteilt der LDP-Regierungsrat. Gerade darum wurde laut Eymann in Basel «bereits vor längerer Zeit die Mitsprache der Eltern bei Übertritten in die nächste Schulstufe aufgehoben, um die Autorität der Lehrpersonen zu stärken».

Im Baselbiet plädiert LVB-Geschäftsführer Weiss dafür, dass mittels einer Änderung des Bildungsgesetzes die Einsprachemöglichkeit von Lehrern festgeschrieben wird; darum sei man schliesslich im Fall Rüegg vor Gericht gegangen. «Allerdings glaube ich nicht, dass dies momentan politisch eine Chance hat.» SVP-Bildungspolitiker Paul Wenger behält sich vor, mit ähnlicher Stossrichtung im Parlament vorstellig zu werden: «Politisch habe ich mit Martin Rüegg das Heu nicht auf derselben Bühne, aber in diesem Fall hatte er recht, vor Gericht zu gehen.»


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