29. Juni 2016

Freie Sicht auf den Lehrplan 21

Eines muss man der Volksinitiative «Ja zueiner guten Schule – Nein zum Lehrplan 21» zugutehalten: Sie hat die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung des Lehrplans 21 für den Kanton Aargau ordentlich in Gang gebracht. Was sie aber selbst bei einer Annahme durch das Volk nicht kann: Sie kann den Lehrplan 21 nicht verhindern.
Freie Sicht auf den Lehrplan 21, Aargauer Zeitung, 29.6. Kommentar von Jörg Meier

Denn der ist bereits da, als Auftrag der Bundesverfassung nach der Volksabstimmung im Jahre 2006. Die Kantone müssen bei der Schulharmonisierung mitmachen, aber sie können den Lehrplan 21 nach ihren Bedürfnissen «kantonalisieren».


Der Aargau gibt sich dafür Zeit bis zum Schuljahr 2020/21. Die Initiative würde, falls sie vom Volk angenommen wird, durch ihre restriktiven Forderungen den Aargau bei der adäquaten Umsetzung empfindlich einschränken und behindern.

Deshalb ist es nur verständlich, dass der Regierungsrat erst, wenn das Volk über die Initiative entschieden hat, die konkrete Umsetzung des Lehrplans 21 angehen wird. Und es leuchtet ein, dass die grosse Mehrheit im Grossen Rat keine Lust auf eine einschränkende Ausgestaltung der konkreten Umsetzung hat und deshalb die Initiative ablehnt.

Unbestritten ist, dass die kritische politische Auseinandersetzung mit dem Lehrplan 21 und dessen konkrete Umsetzung für den Aargau noch aussteht. Sie kann dann produktiv geschehen, wenn die auf Verhinderung angelegte Initiative vom Tisch ist und damit alle Involvierten das haben, was sie sich wünschen: freie Sicht auf den Lehrplan 21.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen