17. April 2016

Spätere Alters-Entlastung für Basler Lehrer

Ab dem Jahr 2016 ist in Basel-Stadt die Alters-Entlastung für Lehrpersonen erst ab 57. statt dem 55. Lebensjahr möglich.
Spätere Alters-Entlastung für Lehrer, Basler Zeitung, 13.4.


Die für das baselstädtische Staatspersonal beschlossene Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre hat am Mittwoch erneut den Grossen Rat beschäftigt. Er hat die Altersentlastung der Lehrerschaft ebenfalls zwei Jahre später angesetzt, dies per Jahresbeginn 2016.

Die Regierung wollte die Bezugs-Dauer für die Altersentlastung der Lehrerschaft belassen und dazu deren Beginn parallel zur der Rentenaltererhöhung verschieben. Sonst entstünden ab 2024/25 jährliche Mehrkosten von 1,2 Millionen Franken. Ab 55 Jahren muss man heute als Volljob-Lehrkraft zwei Wochenlektionen weniger unterrichten.

Der Bildungs- und Kulturkommission schien die simple Verschiebung zu hart respektive politisch nicht opportun, auch weil für Ältere teils bereits PK-Übergangsregelungen gelten. Sie schlug nach intensivem internen Ringen vor, stattdessen die Altersentlastung zwei Jahre später als gemäss Regierungsvorlage nach hinten zu verschieben.

Das Ringen ging im Ratsplenum weiter: Linke wiesen darauf hin, dass das Lehramt immer anspruchsvoller werde und Lehrkräfte nicht per Federstrich zwei Jahre später ausgelaugt seien. Bürgerliche sprachen hingegen von einem Privileg und ungerechtfertigten Mehrkosten. Ein Nichteintretensantrag des Grünen Bündnis' blieb chancenlos.

Die Rechte samt GLP setzte sich am Ende mit 49 gegen 41 Stimmen durch, sodass die Anpassung per 2016 gilt. In der Schlussabstimmung wurde das Schulgesetz mit 78 gegen 14 Stimmen dann klar entsprechend geändert. Laut Erziehungsdirektor Christoph Eymann sind von der Vorlage derzeit 70 Lehrkräfte betroffen, später noch einmal soviele.


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