6. April 2016

Kantonsgericht prüft Lohnsenkungen

Das Baselbieter Kantonsgericht muss prüfen, ob die im Rahmen des Sparpakets gemachten Lohnsenkungen ohne Arbeitsvertragsänderung zulässig sind. 83 Prozent aller Beschwerden stammen aus der Lehrerschaft.
Lehrer kämpfen gegen Lohnsenkungen, Basler Zeitung, 6.4.


Gegen die Senkung der Löhne beim Kanton Baselland um ein Prozent im Zuge des Sparpaketes sind 1452 Beschwerden eingegangen. Die Regierung hat nun fünf davon als Musterbeschwerden dem Kantonsgericht weitergereicht - wegen Befangenheit und zwecks Beschleunigung.

Die Regierung hat die Beschwerden als «Sprungbeschwerden» ans Kantonsgericht weitergeleitet und ein beschleunigtes Verfahren beantragt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Betroffenen sollten möglichst rasch ihren Lohn und der Kanton die finanziellen Auswirkungen kennen. Die Regierung will sechs Millionen Franken sparen.
Die Regierung sei selber als Beschwerdeinstanz befangen, nachdem sie sich bereits in ihrer Landratsvorlage zur Rechtmässigkeit geäussert hatte. Sie käme jetzt kaum zu einer anderen Einschätzung, hiess es weiter.

Die fünf Musterbeschwerden seien zusammen mit den Personalverbänden so ausgewählt worden, dass möglichst alle Berufsgruppen vertreten sind. Die übrigen Beschwerden bleiben derweil bis zum Urteil des Kantonsgerichts sistiert.

Lehrerschaft wehrt sich am stärksten
83 Prozent aller Beschwerden stammen aus der Lehrerschaft. Fünf Prozent hätten Angestellte der Polizei eingereicht, vier Prozent Verwaltungsangestellte. Bei acht Prozent der Beschwerden sei nicht der Kanton Arbeitgeber, weshalb bei diesen 120 Fällen auch nicht die Regierung Beschwerdeinstanz sei. Von der Lohnsenkung betroffen sind unter anderen auch Gemeindeangestellte.

Die Regierung hatte wegen der leeren Staatskasse die Lohnsenkung im Rahmen ihres letzten Sparpaketes vorgeschlagen. Sie betrachtet die Kürzung formal nicht als Arbeitsvertragsänderung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden müsste. Das sehen Personalverbände anders; sie wollen bis vor Bundesgericht gehen.
Der Landrat hatte dann am 22. Oktober 2015 die Lohntabelle im Anhang des Dekrets zum Personalgesetz entsprechend geändert, dies mit 51 gegen 32 Stimmen. Als Übergangsregelung beschloss er, dass wer bis Jahresende 2015 kündigt, bis Ende März 2016 den alten Lohn behält. Dies kritisieren Personalverbände als unzulässige Ungleichheit.
Mit dem ganzen Sparpaket, das die Regierung Anfang Juli 2015 vorgelegt hatte, wollte sie bis 2019 im Staatshaushalt 188 Millionen Franken einsparen. Die Lohnkürzung allein soll 6 Millionen Franken einbringen. Zudem will die Regierung den Personalaufwand um zehn Prozent senken, was bis zu 400 der etwa 4000 Vollstellen kosten würde.


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