30. April 2016

Grundlegende Reform bedroht unser Bildungssystem

Niemand wird behaupten, das Schweizer Bildungssystem sei nicht Teil der Erfolgsgeschichte Schweiz. Im Gegenteil: Die auf eine solide Allgemeinbildung ausgerichtete Volksschule bereitet heute bestens sowohl für eine akademische Laufbahn als auch für eine auf der Berufslehre aufbauende Karriere vor. Auf das Leben eben. Doch unterdessen hat eine nie gesehene Reformwelle die Schulen in der Schweiz erfasst. Eine, die das Potenzial hat, die erfolgreiche föderalistische Bildungslandschaft in der Schweiz zu zerstören. Die Schweiz setzt mit den vielen Schulreformen ihr hohes Ausbildungsniveau, das auf einer Allgemeinbildung in der Volksschule und auf einem dualen Berufsbildungssystem aufbaut, aufs Spiel – und damit letztlich auch den wirtschaftlichen Wohlstand und den Lebensstandard.
Die Schweiz darf ihr Bildungssystem nicht zerstören, Basler Zeitung, 30.4. von Thomas Dähler


Ob Technokraten oder Experten: Die Garde der Reformer rechtfertigt ihren tief greifenden Umbau der Volksschule heute stets mit der Neuordnung der Bildung in der Bundesverfassung, die das Volk 2006 mit einem Ja-Anteil von 85 Prozent an der Urne angenommen hat. Verankert wurde damals in der Volksabstimmung die Pflicht der Kantone zur Schulharmonisierung «im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen», wie es wörtlich in der Verfassung heisst. Schaffen dies die Kantone nicht, hat der Bund die Kompetenz, einzugreifen.

Doch niemand ahnte damals, dass dieser zaghafte Versuch zu mehr Gemeinsamkeiten in den Schulen der einzelnen Kantone dazu missbraucht wird, tief greifenden Reformen den Stempel einer demokratischen Legitimität aufzudrücken. Der Deutschschweizer Lehrplan 21 ist dabei nur einer der Mosaiksteine der tief greifenden «Reformitis», wenn auch ein bedeutender.

Die Schule als Unternehmen
Angestossen wurde der Umbau weg von traditionellen humanistischen Bildungsgrundsätzen zu einer utilitaristischen Instrumentalisierung der Ausbildung bereits in den 90er-Jahren, als der Zürcher Erziehungsdirektor Ernst Buschor in seinem Kanton der Schulverwaltung das New Public Management aufdrückte, die Schulen zu Corporate Identities erklärte und dem offenbar nützlicheren Früh­englisch gegenüber der zweiten Landessprache den Vorzug gab. Der Lehrplan 21 atmet diesen damals in Zürich verankerten Geist. Er versteht die Lehrkräfte als Anbieter von Dienstleistungen und die Eltern und Schüler als Kunden – eine Schule, die wie die Wirtschaft Angebot und Nachfrage zur Maxime erhebt.

Im Zentrum des Lehrplans 21 stehen die Kompetenzen und das selbstgesteuerte Lernen. Der Fokus liegt auf Prüfungen und Tests und nicht mehr auf Wissen und Schulstoff. Der frühere SBB-Chef Benedikt Weibel hat die Abkehr von der Maxime «Wissen ist Macht» schon vor einiger Zeit als eine «Bildungspolitik auf Abwegen» kritisiert. Der Lehrplan 21 orientiert sich an Kompetenzen, die über nützliches Wissen und anwendbare Fähigkeiten erworben werden und in einheitlichen Tests prüf- und messbar sind. Auf der Strecke bleibt dabei letztlich der Erziehungsauftrag, den die Schule hat. Prägende Lehrerpersönlichkeiten, die um das Wohl ihrer Schüler besorgt sind und ihre Entwicklung fördern, braucht es dafür keine mehr. Sie mutieren zu Kontrolleuren von Schülern, die ihren Kompetenzenstand selbstständig entwickeln, analysieren und perfektionieren, damit sie auf den Testformularen die richtigen Kreuze anbringen.

Doch eine Schule ist kein Unternehmen. Der Widerstand gegen die Vielzahl von Reformen, welche die Schulen ganz offensichtlich nicht besser machen, wächst. Die Schulharmonisierung gerät damit zum Flop. Dem Harmos-Konkordat sind zahlreiche Kantone gar nicht erst beigetreten. Auch das Sprachenkonzept mit zwei Frühfremdsprachen in der Primarschule bröckelt. Und gegen den Lehrplan 21 sind in zahlreichen der 21 Kantone Volksinitiativen eingereicht worden. Selbst Kantone, die den Lehrplan 21 übernehmen, unterwandern ihn: In Appenzell etwa hat sich die Landsgemeinde hinter den Lehrplan 21 gestellt, nachdem die Regierung erklärt hat, sie werde ihn an die lokalen Bedürfnisse anpassen und auf das selbstgesteuerte Lernen – die sogenannten Lernlandschaften – ganz verzichten. Es ist dies ein Umgang mit dem Lehrplan 21, der ganz und gar nicht im Sinne seiner Erfinder sein dürfte. Glücklicherweise.

Unklarer Kompetenzbegriff
Bereits die Entstehungsgeschichte des Lehrplans 21 hat Aussenstehende misstrauisch gemacht. Lehrkräften und Journalisten wurde anfänglich der Zugang zu den Inhalten des Lehrplans 21 verweigert. Das Top-down-Projekt sollte offensichtlich ohne kritische Begleitung über die Bühne gehen. Erst bei der Veröffentlichung des Entwurfs konnte Kritik angebracht werden. Das Resultat war eine Vielzahl von Korrekturwünschen bei der Vernehmlassung, die schliesslich zum Flickwerk führte, das die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren verabschiedeten. Dass es sich um ein Flickwerk handelt, sieht man ihm an: Er behandelt die Fächer unterschiedlich. Der Kompetenzbegriff ist unklar. Hinter ihm verbirgt sich eine Mischung aus Wissen, Lernzielen und eigentlichen Kompetenzen.

«Schülerinnen und Schüler können Prozentrechnungen mit dem Rechner ausführen» hat eine völlig andere Dimension als etwa «Schülerinnen und Schüler können Informationen und Informationsquellen zum Boden als Ressource einordnen, Schlussfolgerungen für eine nachhaltige Nutzung ziehen und diese beurteilen». Während in einzelnen Fächern die Inhalte ziemlich eng gefasst sind, hängen in anderen die Inhalte völlig von der Funktion ab, mit welcher die Kompetenz erworben werden soll. So ist etwa im Sammelfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften» der Holocaust nur gerade als eines von mehreren Ereignissen im «Zeitalter der Extreme» aufgeführt: «Die Schülerinnen und Schüler können ausgewählte Phänomene der Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts analysieren und deren Relevanz für heute erklären», heisst es. Es geht also nicht um die sachliche Auseinandersetzung mit dem Holocaust, denn das Ereignis ist nur eines von mehreren ausgewählten Phänomenen, mit denen die Kompetenz erworben werden kann, dieses historisch einzuordnen.

Peter Bonati, den ich einst an der Abteilung für das Höhere Lehramt der Universität Bern als Dozenten kennen- und schätzen gelernt habe, hält genau dieses Ungleichgewicht zwischen Inhalten und Kompetenzen für die Schwäche des Lehrplans 21. Bonati meint, wer als junger Lehrer wenig Erfahrung habe, werde Mühe damit haben, die Reihenfolge der Unterrichtsinhalte zu finden, die er braucht, um die Kompetenzen zu erreichen.


Handlanger der Bildungsexperten
Mit dem Lehrplan 21 und den vielen begleitenden Reformen werden damit nicht nur, wie vorgegeben, die Schulsysteme harmonisiert. Vielmehr geht es darum, die Schule zu einer Testfabrik umzugestalten, in der die Lehrkräfte bloss noch kontrollieren, ob die Schülerinnen und Schüler für die vorgegebenen Ziele arbeiten. Von ihrer pädagogischen Funktion werden die Lehrkräfte damit weitgehend entlastet, ebenso vom Auftrag, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Denken zu animieren. Sie sollen zu Handlangern der Bildungsexperten werden.


Eine demokratische Auseinandersetzung über die Funktionen, welche der Volksschule in unserer Gesellschaft zukommen, ist dabei nicht vorgesehen. Wären da nicht Initianten, die Unterschriften gesammelt haben, würde die Volksschule gar völlig am Volk vorbei umgestaltet. So weit soll es aber nicht kommen: Das erfolgreiche Schweizer Bildungssystem darf nicht klammheimlich beerdigt werden.

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