24. April 2016

Deutliches Bekenntnis zur Bildungshoheit der Kantone

An der Appenzeller Landsgemeinde vom 24. April 2016 war der Lehrplan 21 erstmalig in der Schweiz Gegenstand einer kantonalen Volksabstimmung. Angestossen worden war die Diskussion in Appenzell Innerrhoden durch die Einzelinitiative «Für eine starke Volksschule» von Paul Bannwart. Nachdem Erziehungsdirektor und Landammann Roland Inauen dem Initianten weitreichende Zugeständnisse gemacht hatte, wollte dieser seinen Vorstoss zurückziehen. Dies war nicht mehr möglich, weil das Landsgemeindemandat – so heisst in Appenzell Innerrhoden das Abstimmungsbüechli – bereits verschickt worden war. Deshalb gelangte die Initiative am 24. April doch zur Abstimmung und wurde nach einer klaren Stellungnahme von Landammann Inauen für die kantonale Schulhoheit von der Landsgemeinde abgelehnt.







Wir halten uns an die Bundesverfassung, doch auch der Bund sollte dies tun, Bild: Lutz Wittenberg

Deutliches Bekenntnis zur Bildungshoheit der Kantone, Lutz Wittenberg, 24.4.

Unter anderem war dem Initianten vom Erziehungsdirektor zugesichert worden, dass in Appenzell Innerrhoden keine Absicht besteht, das selbstgesteuerte oder individualisierte Lernen gegenüber anderen Unterrichtsmethoden zu bevorzugen. Daher würden im Kanton die Schulzimmer auch nicht in sogenannte Lernlandschaften umgestaltet werden, in welchen die Schüler mit Hilfe des Computers oder anderer durch die Lehrperson bereitgestellter Mittel für sich alleine lernen sollen. Auch würden die Lehrpersonen weiterhin für die Klassenführung verantwortlich sein; eine Veränderung der Lehrerrolle in Richtung eines Coachs oder Lernbegleiters sei nicht vorgesehen.

An der Landsgemeinde bekräftigte der Landammann noch einmal, dass der Lehrplan 21 in Appenzell Innerrhoden nicht einfach übernommen werde: «Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich sagen, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden den Lehrplan in einer moderaten und eigenständigen Form umsetzen wird. Aus dem Lehrplan 21 entsteht der Lehrplan Appenzell Innerrhoden, der unserer Kultur, unserer Tradition und auch den christlichen Grundsätzen verpflichtet ist.»

Auch die inhaltlichen Aussagen von Roland Inauen über die zukünftige Gestaltung der Appenzeller Schule weichen weit vom Lehrplan 21 ab. «Die Einführung einer Basisstufe – das wäre eine Zusammenlegung vom Kindergarten mit der ersten und zweiten Klasse – ist bei uns kein Thema. Der Landsgemeindebeschluss von 2008 wird ohne Wenn und Aber respektiert. Das erste Kindergartenjahr bleibt bei uns freiwillig. Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird zudem jährlichen Standardtests auf eidgenössischer Ebene mit grosser Zurückhaltung begegnen.»

Besondere Bedeutung auch für andere Kantone haben die Aussagen des Erziehungsdirektors in Bezug auf den Unterricht der zweiten Fremdsprache, die in Appenzell seit jeher erst auf der Oberstufe unterrichtet wird. «In der Frage des Französischunterrichts haben wir schon ein paarmal gesagt, was es zu sagen gibt. Im Gegensatz zu anderen Kantonen haben wir grosse Erfahrung mit unserem Modell, das in der dritten Klasse mit Englisch anfängt. Der Start des Französischunterrichts soll auch in Zukunft erst in der Oberstufe beginnen. Das hat den Vorteil, dass der Unterricht mit mehr Stunden, viel intensiver und erst noch in homogeneren Klassen und mit speziell für Fremdsprachen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern abgehalten wird. In Artikel 15 Absatz 3 des eidgenössischen Sprachengesetzes heisst es, dass sich der Bund und die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür einsetzen, dass die Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen sollen. Der Bund gibt also das Ziel vor, das wir mit jeder Garantie erreichen.»

Zu diesen klaren Worten aus Appenzell ist zu bemerken, dass dem Kanton Thurgau, der vor kurzem entschieden hat, den Beginn der zweiten Fremdsprache wie Appenzell Innerrhoden auf die Oberstufe zu verlegen, von einzelnen Bildungspolitikern und sogar von Seiten eines Bundesrates Strafmassnahmen angedroht worden sind. Die Stellungnahme von Landammann Roland Inauen zu solchen unzulässigen Eingriffen des Bundes in die kantonale Bildungshoheit liess an Klarheit nichts zu wünschen übrig. «Der Weg zum Ziel ist aber Sache der Kantone. Darum verstehen wir nicht, dass der Bund uns jetzt auch den Weg vorschreiben will. Das ist ein massiver Eingriff in das verfassungsmässige Recht der Kantone. Schliesslich heisst es in Artikel 62 Absatz 1 unserer Bundesverfassung deutsch und deutlich: ‚Für das Schulwesen sind die Kantone verantwortlich.’ Daran halten wir uns, und daran soll sich auch der Bund halten.»



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