30. März 2016

Über Appenzeller Initiative zum Lehrplan 21 wird abgestimmt

Vor Ostern hat Paul Bannwartöffentlich angekündigt, er ziehe seine für die Landsgemeinde vom 24. April 2016traktandierte Initiative „Für eine starke Volksschule“ zurück, sofern dies nochmöglich sei. Die Standeskommission hat sich gestern mit der Angelegenheit befasst und dabei festgestellt, dass ein Rückzug zu diesem späten Zeitpunkt wirkungslos ist. Das Geschäft bleibt auf der Traktandenliste der Landsgemeinde. 
Initiative Paul Bannwart "Für eine starke Volksschule", Medienmitteilung der Standeskommission Appenzell Innerrhoden, 30.3.

Im Kanton Appenzell I.Rh. fehlt für die Möglichkeit des Rückzugs einer Initiative eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Das Schweigen in dieser Frage ist als Lücke zu betrachten. In einem solchen Fall sollte jene Regelung gelten, die der Gesetzgeber aller Voraussicht nach aufstellen würde. Sowohl der Bund als auch die Nachbarkantone haben für den Rückzug von Initiativen Fristen festgelegt, nach deren Ablauf ein solcher nicht mehr erklärt werden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einer gesetzlichen Regelung dieser Frage im Kanton Appenzell I.Rh. ebenfalls eine solche Frist festgelegt würde. In analoger Anwendung der Vorgaben beim Bund und in anderen Kantonen ist deshalb festzustellen, dass ein Rückzug nach der Ansetzung der Volksabstimmung, in Appenzell I.Rh. also nach der Traktandierung der Initiative für die Landsgemeinde, nicht mehr möglich ist. Dass das Recht eines Initianten zum Rückzug seines Begehrens nicht umfassend ist und im politischen Prozess erlischt, erhellt auch die folgende Überlegung: Hätte der Grosse Rat die Initiative begrüsst und mit positiver Empfehlung verabschiedet, wäre klar, dass die nächste Landsgemeinde über die Sache abstimmen müsste. Es dürfte nicht so sein, dass ein Initiant - aus welchen Gründen auch immer - einen solchen Antrag des Grossen Rates später mit einem Rückzug der Initiative einfach zu Fall bringen kann. Letztlich sprechen auch praktische Erwägungen für ein Belassen der Initiative in der Landsgemeindeordnung: Im Falle einer Stimmrechtsbeschwerde wäre es vom Ablauf her deutlich einfacher, wenn eine Abstimmung kassiert würde, als wenn man eine nicht durchgeführte Abstimmung im nächsten Jahr nochmals ansetzen müsste. Aufgrund dieser Sachlage hat die Standeskommission entschieden, an der Traktandierung der Initiative für die Landsgemeinde festzuhalten. Trotz der schriftlichen Desinteresseerklärung von Rückzug Initiative Bannwart AI 022.21-15.1-125530 2-2 Paul Bannwart, die heute auf der Ratskanzlei eingegangen ist, wird am 24. April 2016 über die Initiative abgestimmt.

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