Vor Ostern hat Paul Bannwartöffentlich angekündigt, er ziehe seine für die Landsgemeinde vom 24. April 2016traktandierte Initiative „Für eine starke Volksschule“ zurück, sofern dies nochmöglich sei. Die Standeskommission hat sich gestern mit der Angelegenheit
befasst und dabei festgestellt, dass ein Rückzug zu diesem späten Zeitpunkt
wirkungslos ist. Das Geschäft bleibt auf der Traktandenliste der Landsgemeinde.
Initiative Paul Bannwart "Für eine starke Volksschule", Medienmitteilung der Standeskommission Appenzell Innerrhoden, 30.3.
Im Kanton Appenzell I.Rh. fehlt für die Möglichkeit des Rückzugs einer
Initiative eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Das Schweigen in dieser
Frage ist als Lücke zu betrachten. In einem solchen Fall sollte jene Regelung
gelten, die der Gesetzgeber aller Voraussicht nach aufstellen würde. Sowohl der
Bund als auch die Nachbarkantone haben für den Rückzug von Initiativen Fristen
festgelegt, nach deren Ablauf ein solcher nicht mehr erklärt werden kann. Es
ist daher davon auszugehen, dass bei einer gesetzlichen Regelung dieser Frage
im Kanton Appenzell I.Rh. ebenfalls eine solche Frist festgelegt würde. In
analoger Anwendung der Vorgaben beim Bund und in anderen Kantonen ist deshalb
festzustellen, dass ein Rückzug nach der Ansetzung der Volksabstimmung, in
Appenzell I.Rh. also nach der Traktandierung der Initiative für die
Landsgemeinde, nicht mehr möglich ist. Dass das Recht eines Initianten zum
Rückzug seines Begehrens nicht umfassend ist und im politischen Prozess
erlischt, erhellt auch die folgende Überlegung: Hätte der Grosse Rat die
Initiative begrüsst und mit positiver Empfehlung verabschiedet, wäre klar, dass
die nächste Landsgemeinde über die Sache abstimmen müsste. Es dürfte nicht so
sein, dass ein Initiant - aus welchen Gründen auch immer - einen solchen Antrag
des Grossen Rates später mit einem Rückzug der Initiative einfach zu Fall
bringen kann. Letztlich sprechen auch praktische Erwägungen für ein Belassen
der Initiative in der Landsgemeindeordnung: Im Falle einer
Stimmrechtsbeschwerde wäre es vom Ablauf her deutlich einfacher, wenn eine
Abstimmung kassiert würde, als wenn man eine nicht durchgeführte Abstimmung im
nächsten Jahr nochmals ansetzen müsste. Aufgrund dieser Sachlage hat die
Standeskommission entschieden, an der Traktandierung der Initiative für die Landsgemeinde
festzuhalten. Trotz der schriftlichen Desinteresseerklärung von Rückzug
Initiative Bannwart AI 022.21-15.1-125530 2-2 Paul Bannwart, die heute auf der
Ratskanzlei eingegangen ist, wird am 24. April 2016 über die Initiative
abgestimmt.
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