9. Mai 2015

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Nach dem skandalösen Entscheid des Bündner Grossen Rats, der die Fremdsprachen-Initiative für ungültig erklärte, kämpft das Initiativkomitee nun mit rechtlichen Mitteln gegen diesen Entscheid. (uk)
Medienmitteilung Komitee Fremdspracheninitiative GR, 8.5.


In seiner Sitzung vom 20. April 2015 erklärte der Grosse Rat des Kantons Graubünden die Fremdspracheninitiative mit 82 zu 34 Stimmen für ungültig. Die Mehrheit des Rats versteckte sich hinter fragwürdigen juristischen Argumenten.
Das Vorhaben war gemäss seriöser juristischer Einschätzung nicht zum vornherein
aussichtslos und im Umkehrschluss daher nicht offensichtlich rechtswidrig. Daher
hätte die Initiative dem Grundsatz „in dubio pro popolo“ folgend zwingend vors Volk
gehört. Das bestätigen verschiedene Staatsrechtler im Allgemeinen und Prof. Andreas Glaser in Bezug auf die Fremdspracheninitiative im Besonderen. Die Initianten sind überzeugt, dass die Initiative im Grossen Rat nicht an der Rechtswidrigkeit gescheitert ist, sondern an den regionalpolitischen Verhältnissen. Damit wird ein für die Demokratie unabdingbares Grundrecht auf unzulässige Weise eingeschränkt.
Das Initiativkomitee bedauert den Entscheid des Grossen Rats ausserordentlich. Der
Entscheid trägt absolut nichts zur Lösungsfindung bei, im Gegenteil, er zementiert
die verfehlte Bündner Sprachenpolitik. Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde beim
Verwaltungsgericht innert der geforderten Frist eine Verfassungsbeschwerde gegen

den Entscheid des Grossen Rats eingereicht.

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