2. April 2015

Gleiche Löhne für Kindergärtnerinnen und Primarlehrerinnen

Im Aargau sollen die Löhne für die Kindergärtnerinnen auf das Niveau der Primarlehrpersonen angehoben werden. Das schlägt der Regierungsrat vor. Er setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes um. Die Mehrkosten betragen 9,4 Millionen Franken.



Die Anhebung der Löhne soll schrittweise erfolgen, Bild: Chris Iseli

Kindergärtnerinnen sollen gleich viel verdienen wie Primarlehrer, Aargauer Zeitung, 2.4.



Kindergärtnerinnen sollen im Kanton Aargau maximal 9560 Franken Monatslohn erhalten statt bisher 8779 Franken.
Damit würden die Löhne für die Kindergärnterninnen auf das Niveau auf das Niveau der Primarlehrpersonen angehoben werden. Das schlägt der Regierungsrat vor. Er setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes um. Die Mehrkosten betragen 9,4 Millionen Franken pro Jahr.
Die Anhebung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen soll schrittweise bis Anfang 2018 umgesetzt werden. Der Regierungsrat schickte am Donnerstag die notwendige Änderung des Lohndekretes in die Anhörung. Das letzte Wort wird der Grosse Rat haben.
Der Regierungsrat will die Löhne für die Kindergartenlehrpersonen um drei Stufen auf das Niveau der Primarschullehrpersonen anheben. Damit würde der Positionslohn bei Alter 22 von derzeit 71'330 Franken auf 77'680 Franken pro Jahr steigen. Gleichzeitig würde der Maximallohn von 114'128 auf 124'287 Franken erhöht.
Die Lohnaufbesserungen will der Regierungsrat schrittweise umsetzen. Eine Staffelung über drei Jahre rechtfertige sich aufgrund der schwierigen finanzpolitischen Lage des Kantons. Auch bezahlten die meisten Nachbarkantone den Kindergärtnerinnen derzeit tiefere Löhne als der Aargau nach der Erhöhung, heisst es im Bericht.
Gemeinden müssen auch mehr bezahlen
Der Regierungsrat rechnet ab 2018 mit Mehrkosten von 9,4 Millionen Franken. 35 Prozent dieser Kosten müssen die Gemeinden übernehmen. In den Übergangsjahren bis 2018 fallen die Zusatzkosten geringer aus. Im Aargau bestehen an den Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen.
Mit der Lohnanpassung reagiert der Regierungsrat auf ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichtes. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass die Ausbildungen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen auf das Studienjahr 2009/10 reformiert wurden. Beide Berufsgruppen erfüllen für den Abschluss ihres Studiums die gleichen Anforderungen und wenden gleich viel Zeit auf.
Seit dem Studienjahr 2009/10 ist der vereinigte Studiengang Vorschul- und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz als Bachelorstudium ausgestaltet.
Das Studium setzt eine allgemeine Matura, eine Fachmatura Pädagogik oder eine abgeschlossene Lehre mit Berufsmatura und Ergänzungsprüfung an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene voraus.


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