26. März 2015

Meldepflicht für straffällige Schüler

Schulen sollen in Zukunft über straffällige Schüler informiert werden. Die Bildungskommission des Zürcher Kantonsrats zieht damit die Lehren aus dem Gewaltexzess von München.
Meldepflicht für straffällige Schüler, NZZ, 26.3.


Während einer Projektwoche in München schlugen drei Schüler im Juli 2009 fünf Passanten zusammen und verletzten sie zum Teil lebensgefährlich. Nach ihrer Festnahme wurde bekannt, dass die drei allesamt schon einmal in ein Jugendstrafverfahren verwickelt gewesen waren - wegen Körperverletzung, Raubversuchs und Angriffs. Die Lehrkräfte der betroffenen Weiterbildungs- und Berufswahlschule in Küsnacht waren jedoch nicht über die Vorstrafen informiert worden.
Dieser Umstand sorgte für massive Kritik. Im Nachgang zu dem Gewaltexzess forderte deshalb die Bildungsdirektorin Regine Aeppli, Schulen seien über Vorstrafen ihrer Schüler zu informieren. Die Jugendanwälte wurden in einer Weisung angehalten, schwere Delikte den Schulen zu melden. Nun, fast sechs Jahre nach dem «Fall München», hat die Kommission für Bildung und Kultur dem Zürcher Kantonsrat einstimmig beantragt, eine entsprechende Gesetzesänderung anzunehmen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Konkret sollen Jugendanwaltschaften verpflichtet werden, im Zusammenhang mit dem Beginn oder Abschluss von Strafverfahren die Leitung der Schulpflege zu informieren. Ob die Daten auch an die betroffenen Lehrpersonen weitergegeben werden sollen, soll der Schulleitung überlassen werden.

Eine Informationspflicht der Jugendanwaltschaften ist nach Ansicht der Kommission bei Gewaltverbrechen, Raub oder sexuellen Übergriffen gegeben. Zu informieren ist auch, wenn eine Vielzahl von Personen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Für Diskussionen sorgte einzig ein Absatz, der eine Information fordert, wenn das Vergehen «erhebliche Auswirkungen auf die Schule, insbesondere auf den geordneten Schulbetrieb oder auf den Schutz der Schüler» hat. Die Grünen wollten diesen «Gummiparagrafen» streichen. Damit werde einer Datenweitergabe auch aus unwesentlichen Gründen Tür und Tor geöffnet, kritisieren sie. Die Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, die Bestimmung sei zwingend für einen geordneten Schulbetrieb. Sie erwartet aber eine verhältnismässige Umsetzung in der Praxis.

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