29. März 2015

Ausgewählte Partner sind eingeladen ...

Der Kanton Graubünden hält in Sachen Lehrplan 21 die Leine kurz. Störende Zwischenrufe sind nicht erwünscht. Bereits vorgängig macht man klar, dass die Kompetenz für die Einführung bei der Regierung und nicht etwa beim Grossen Rat liegt. Die kantonalen Anpassungen werden vom Amt für Volksschule und Sport (AVS) ausgearbeitet und danach sind "ausgewählte Schulsozialpartner" eingeladen, sich zu äussern. (uk)
Lehrplan 21, Medienmitteilung AVS Graubünden, 28.3.



Die Verabschiedung des neuen Lehrplans 21 obliegt im Kanton Graubünden gemäss Schulgesetz der Regierung. In den kommenden Monaten erarbeitet das Amt für Volksschule und Sport (AVS) unter der Leitung des EKUD zuhanden der Regierung die Grundlagen des Regierungsbeschluss zum Lehrplan 21: Ein an die kantonalen Rahmenbedingungen angepasster Lehrplan 21, neue Lektionentafeln für alle drei Sprachregionen, Änderungen der Schulverordnung (Fachbezeichnungen, Wahl- und Wahlpflichtfächer) sowie einen Bericht zur Einführung des Lehrplans im Kanton Graubünden. Im Bericht werden die Grundsätze und Ziele der Einführung, der Weiterbildungsbedarf der Bündner Lehrpersonen, die mit der Einführung des neuen Lehrplans verbundenen Kosten sowie der Einführungszeitplan und die Einführungsmodalitäten aufgezeigt. Dieser Bericht wird dem Grossen Rat in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

Nach erfolgter Kenntnisnahme durch die Regierung sind ausgewählte Schulsozialpartner (LEGR, SBGR, VSLGR, BSHGR, PHGR) dazu eingeladen, sich im Rahmen eines Hearings zu den geplanten Anpassungen zu äussern. Anschliessend, voraussichtlich 2016, werden der angepasste Lehrplan 21, die neuen Lektionentafeln inkl. Erläuterungen, Änderungen der Schulverordnung (Fachbezeichnungen, Wahl- und Wahlpflichtfächer) sowie der Bericht der Regierung zum Beschluss vorgelegt. Die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Graubünden erfolgt voraussichtlich auf das Schuljahr 2018/19. 

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