Die Mehrkosten werden vom Regierungsrat mit insgesamt 6,7 Millionen
Franken beziffert. 4,8 Millionen Franken sollen die Schulgemeinden tragen, 1,9
Millionen will der Kanton übernehmen. Die Thurgauer Schulgemeinden verfügten
insgesamt über eine komfortable Eigenkapitalsituation, wird der
Kostenverteilschlüssel begründet.
Geht es nach dem Regierungsrat, soll das neue Lohnsystem Anfang 2015 in Kraft gesetzt werden, damit die Schulgemeinden genügend Zeit für die Planung haben. Angestrebt wird eine Lohnentwicklung mit Minima und Maxima, die für Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen mit einer etwas steileren Kurve beginnt und anschliessend abflacht.
Schulische Heilpädagogen und -pädagoginnen sollen im Lohnsystem tiefer eingereiht werden. Das sei in der Vernehmlassung positiv aufgenommen werden, heisst es im Communiqué der Staatskanzlei. Besser entschädigt werden sollen die Kindergärtnerinnen und -gärtner.
Geht es nach dem Regierungsrat, soll das neue Lohnsystem Anfang 2015 in Kraft gesetzt werden, damit die Schulgemeinden genügend Zeit für die Planung haben. Angestrebt wird eine Lohnentwicklung mit Minima und Maxima, die für Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen mit einer etwas steileren Kurve beginnt und anschliessend abflacht.
Schulische Heilpädagogen und -pädagoginnen sollen im Lohnsystem tiefer eingereiht werden. Das sei in der Vernehmlassung positiv aufgenommen werden, heisst es im Communiqué der Staatskanzlei. Besser entschädigt werden sollen die Kindergärtnerinnen und -gärtner.
Quelle: sda, 31.5.
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